Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

Ihre Versicherung für Elektroautos: voll unter Strom 5% günstiger

Die ausgezeichnete Kfz-Versicherung der HUK-COBURG bietet umfassende Leistungen, die den besonderen Bedarf der Besitzer von Elektro- oder Hybridautos abdecken. Reine Elektroautos erhalten zudem 5% Nachlass in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kasko-Versicherung.
 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden: Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir für die Kosten auf – unabhängig davon wie alt der Akku ist.
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Ihr Auto ist z. B. beim Laden gegen Schäden aufgrund der Überspannung des Stromnetzes durch Blitzschlag in der Teilkasko geschützt.
  • Schutzbrief: Bleiben Sie mit leerem Akku liegen, transportieren wir Ihr Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Akku dort aufladen können. 
  • Ladekabel mitversichert: Bei einem Diebstahl erstatten wir Ihnen die Kosten für den Ersatz aus der Teilkasko.
  • Ausgezeichnetes Produktangebot: Focus Money zeichnet uns mit dem Titel „Fairstes Produktangebot für Elektromobilität“ aus (Focus Money, Heft 11/2022).

5% Preisvorteil für reine Elektroautos

E-Autos schonen nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Vollelektrische Autos sind oft für Jahre von der Kfz-Steuer befreit und beim Kauf eines neuen E-Autos oder Hybriden erhalten Sie vom Staat eine Kaufprämie von bis zu 9.000 €.

Außerdem sparen Sie mit der HUK-COBURG auch bei der Kfz-Haftpflicht- und in der Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung 5% bei reinen Elektroautos.

Hinweis: Ab 2023 werden die Fördersätze von der Bundesregierung schrittweise reduziert. Zudem werden nur noch reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert – keine Hybridfahrzeuge mehr.   

Ihre günstige Elektroauto-Versicherung im Preis-Vergleich

Jetzt 300 € THG-Quote für Ihr E-Auto sichern

E-Auto Fahrer haben in Deutschland seit letztem Jahr die Möglichkeit, ihre CO2-Emissionsrechte zu verkaufen. Wir unterstützen sie dabei. Wer die Treibhausgasminderungsquote für sein Elektroauto über die HUK-COBURG verkauft, erhält 300 €.

Versichern Sie Ihr Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug im umfangreichen Classic-Tarif

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung geht es nicht: Besitzer eines Elektro- oder Hybridautos haben denselben Bedarf wie Besitzer eines Fahrzeugs mit herkömmlichem Verbrennungsmotor.

Außerdem ist diese Versicherung für Autobesitzer in Deutschland verpflichtend: Man darf ohne die Kfz-Haftpflicht im öffentlichen Straßenverkehr kein Fahrzeug bewegen.

Die Leistungen greifen dann, wenn Sie mit Ihrem Kfz andere schädigen. Auch gehen unsere Leistungen weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus. Bei uns profitieren Sie von:

  • einer hohe Deckungssumme: Die Höchstentschädigung liegt bei 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (max. 15 Mio. € pro geschädigter Person).
  • einer Mallorca-Police: Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung auf einen im europäischen Ausland gemieteten Pkw – und das ohne Mehrkosten.
  • Ausgezeichneten  Leistungen: Der beste Kfz-Versicherer mit dem fairsten Preis unter den Serviceversicherern laut Focus Money (Ausgabe 36/2022 und 11/2022).
  • Dauerhaft günstigen Preisen.

Teil- oder Vollkasko

Vor allem bei der Kasko-Versicherung ändern sich die Anforderungen. Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist. Muss er bei einer Reparatur getauscht werden, nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor. Das heißt, wir leisten unabhängig davon wie alt der Akku ist. Denn das Herzstück Ihres E-Autos, ist genauso versichert wie die anderen Bestandteile des Fahrzeugs auch.

Muss der Akku nach einem in der Kasko versicherten Schadenereignis ausgebaut und separat entsorgt werden, strecken wir die Entsorgungskosten vor. Regelmäßig ist der Hersteller verpflichtet, den Akku auf seine Kosten zurückzunehmen. 

Unsere Teilkasko sichert Sie beispielsweise gegen Tierbiss– oder Kurzschluss-Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Daraus resultierende Folgeschäden sind bis 20.000 € abgedeckt. Außerdem ersetzt Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, z. B. durch Hagel, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Diebstahl.

Bei Elektroautos haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Autos mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. So sichern Sie Ihr E-Auto umfassend ab, auch für den Fall, dass Sie Ihren Wagen durch Eigenverschulden beschädigen.

Über unsere Vollkasko erhalten Sie zusätzlich besonderen Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku ebenfalls bis 20.000 €. Zudem ersetzt die Vollkasko zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall, und zwar unabhängig davon, wer ihn verursacht hat.

Die Teil- bzw. Vollkasko kommt für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Haben Sie diese Versicherung abgeschlossen, ersetzen wir Ihnen die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Kfz.

Dabei gilt unsere Neupreisentschädigung 24 Monate lang: Bei einer kompletten Beschädigung oder Verlust eines Neufahrzeugs zahlen wir innerhalb dieses Zeitraums nach Erstzulassung nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis.

Ist das Fahrzeug geleast, übernimmt die Vollkasko den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (auch GAP-Deckung oder Differenzkasko genannt).

Übrigens: Unsere Leistungen im Rahmen der Teil- und Vollkasko zeichnen sich durch eine besondere Kundenfreundlichkeit aus: Denn wir verzichten in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Sie profitieren dann von unseren Leistungen uneingeschränkt ohne Kürzung.

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