Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Anhänger-Versicherung

Anhänger-Versicherung

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Mit der HUK-COBURG auf der sicheren Seite: Ihre günstige Anhänger-Versicherung

  • Schutz für den abgekoppelten Anhänger – Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Anhänger per Hand rangiert wird oder abgestellt ist, und die Bremse sich von allein löst.
  • Rangier- und Schlingerschäden – unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, wenn das Zugfahrzeug bei uns vollkaskoversichert ist. 
  • Reifenplatzer – Im Vollkasko-Tarif sind Schäden am Fahrzeug mitversichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. 
  • Ausgezeichneter Service – Focus Money verleiht uns das Prädikat „Top Kfz-Versicherer” (Heft 36/2023). 

Was kostet eine Anhänger-Versicherung?

Anhänger-Versicherungen sind deutlich günstiger als Versicherungen für den Pkw. Auch mit zusätzlicher Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Policen in der Regel erschwinglich.

Konkret werden Prämien anhand der zulässigen Gesamtmasse und der Art des Anhängers (z. B. Wohnwagen oder Güterbeförderung) berechnet. Die Prämien für Teil- und Vollkaskoversicherungen errechnen sich anhand des Wertes des Anhängers.

Anders als bei der Autoversicherung gibt es bei der Anhänger-Versicherung keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (Prozente) – die Einstufung liegt immer bei 100%. Dementsprechend steigt die Prämie im Falle eines Schadens nicht. Es gibt allerdings auch keinen Schadensfreiheitsrabatt.

Die Kündigungsfristen für Anhänger-Versicherungen sind in der Regel mit denen der Kfz-Versicherung identisch.

Muss ich meinen Anhänger überhaupt versichern?

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden – eine Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug reicht nicht mehr aus. Grund für diese Gesetzesänderung war die Häufung von schweren Unfällen mit Transport-Anhängern und Wohnwagen sowie Schäden durch stehende Anhänger.

In vielen Fällen stellte sich die Schadensregulierung als schwierig heraus. Durch die separate Anhänger-Haftpflichtversicherung soll deshalb sichergestellt werden, dass nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter haftet.

Konkret schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Anhänger-Versicherung vor, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§1 PflVG). Diese Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdecken, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regelung, z. B. für Fahrzeug- und Bootstrailer oder Pferdeanhänger. Diese sind – wenn angekoppelt – nach wie vor über das Zugfahrzeug mitversichert.

Auch, wenn nicht alle Anhänger versicherungspflichtig sind, empfiehlt sich zumeist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht, allein um die möglichen finanziellen Folgen eines verursachten Schadens abzusichern.

Ein Beispiel: der Anhänger steht abgekoppelt, setzt sich von allein in Bewegung und rollt in einen fremden Gartenzaun.

Wie muss ich meinen Anhänger versichern?

Bei der Anhänger-Versicherung wird zwischen geschäftlicher, gewerblicher und privater Nutzung differenziert.

  • Von einer geschäftlichen Nutzung spricht man immer dann, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, beispielsweise vom Pizzalieferanten oder zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb.
  • Gewerblich wird ein Anhänger unter zwei Voraussetzungen genutzt. Erstens: Durch seinen Einsatz werden Einnahmen generiert, beispielsweise durch den gewerblichen Transport von Gütern. Zweitens: Diese Einnahmen gelten steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb.

Von der Pflichtversicherung befreit sind zum Teil land- und forstwirtschaftlich genutzte Anhänger. Zusätzlich sind u. U. einige Anhänger im Sportbereich von der Versicherungspflicht ausgenommen: Dazu gehören etwa Pferdetransporter, Bootsanhänger, Segelfluganhänger und ähnliche Spezialanhänger.

Selbstverständlich muss für diese Anhänger trotzdem ein Kennzeichen beantragt werden. Auch eine Versicherung ist grundsätzlich für versicherungsfreie Anhänger empfehlenswert, obwohl diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Denn ein Risiko besteht auch dann, wenn der Anhänger nicht über die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert ist. 

Halter können beim Anbieter erfragen, welche Versicherung ihr Anhänger konkret benötigt. Dabei ist es allerdings sehr wichtig, genaue Angaben zu machen. Falschangaben können den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben, was im Falle eines Schadens verheerend wäre.

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Ihren Anhänger

Nur kurz nicht aufgepasst, schon gibt es einen Unfall mit Ihrem Anhänger und Sie haften. Entstehen anderen dabei Schäden oder werden Personen verletzt, kann es ganz schön teuer werden.

In Deutschland ist bei Zulassung bestimmter Fahrzeuge der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig.

Gut, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch hohe Schäden abdeckt.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall.
  • Bei Personenschäden übernehmen wir bis zu 15 Millionen € je geschädigte Person und Schadenfall.
  • Wir prüfen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie erhoben werden, und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Und Sie? Brauchen sich um nichts zu kümmern.

Für die Zulassung von versicherungspflichtigen Anhängern benötigen Sie dann auch, wie bei Ihrem Zugfahrzeug, einen Nachweis über den Versicherungsschutz. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

Die Kasko­versicherung

Oft steckt auch in einem Anhänger ein hoher materieller Wert. Ein Sturmschaden oder ein beschädigtes Rücklicht an Ihrem Anhänger kann also schnell teuer werden.

Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung steht es Ihnen frei, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Anhänger abzuschließen.

Was leisten Teilkasko und Vollkasko in der Anhänger­versicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden durch Elementarereignisse (z.B. Hagel, Sturm oder Blitzschlag), Wildunfälle, Diebstahl sowie Schäden durch Explosion, Kurzschluss, Brand oder Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung greift auch, wenn der Schaden durch den Halter selbst verursacht wurde. Der Versicherungsschutz greift auch, wenn der Anhänger von Fremden mutwillig beschädigt wurde. Die Versicherung lohnt sich daher in erster Linie für neuwertige oder hochpreisige Anhänger.

Sowohl Teil- als auch Vollkasko decken jedoch nur Schäden am Fahrzeug bzw. an fest eingebauten oder angebrachten Teilen ab.

Im Vollkaskotarif sind auch Schäden am Fahrzeug versichert, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist. Die Vollkaskoversicherung kann nicht online abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihren Anhänger vollkaskoversichern möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (in der Regel Ihr Pkw) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem Zugfahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Fremdeinwirkung mitversichert.

Dazu gehören z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- und Abkuppeln sowie Schlingerschäden.

Ihr Zugfahrzeug ist noch nicht bei uns vollkaskoversichert?
Sie können Ihren Kfz-Versicherungsschutz jederzeit erweitern.
Sie wollen mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK-COBURG wechseln?
Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können.

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