Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Kranken­zusatz­versicherung: Werten Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung auf.

Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich umfangreich privat versichern. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie sich zum Beispiel bessere Behandlung im Krankenhaus, umfangreiche Zusatzleistungen oder eine hohe Erstattung bei Zahnersatz sichern.

Man kann eine Krankenzusatzversicherung für alle möglichen Behandlungen abschließen. Mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte können Sie sich zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt und optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung sichern.

Mit einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr um die Kosten für Zahnersatz machen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nämlich nur einen kleinen Teil. Die Kosten werden zu 100 % übernommen. Außerdem übernimmt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich kannst du dir viele Behandlungen leisten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. So können Sie sich auf jeden Fall auf Kostenerstattungen für Naturheilverfahren, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen verlassen.

Man kann die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung auch miteinander kombinieren. So können Sie genau den Versicherungsschutz auswählen, den Sie zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung brauchen. Du entscheidest, ob du ein Komplettpaket willst oder nur einzelne Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung.

Hier findet ihr alle wichtigen Infos zu unseren Krankenzusatzversicherungen auf einen Blick:

Schauen Sie sich doch mal unsere Krankenzusatzversicherungen an. Da gibt es einiges zu entdecken.

Ambulante Zusatz­versicherung

  • Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren
  • Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen

Zahnzusatz­versicherung

  • Kostenerstattung für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie
  • Keine Wartezeit
  • Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl

Krankenhauszusatz­versicherung

  • Freie Krankenhaus-Wahl und eine Behandlung durch
    den Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer

Krankenhaustagegeld

  • Zeitlich unbegrenzte Auszahlung
  • Freie Verwendung der Auszahlungen – ohne Kostennachweis
  • Einkommensteuerfreie Auszahlungen

Gesundheitsschutz kompakt

  • Keine Wartezeiten
  • Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Kombination aus ambulanten, stationären und Zahn-Leistungen

Krankentagegeld­versicherung

  • Sichert Ihr Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Krankengeld von bis zu 300 € pro Tag
  • Zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation

Pflege­versicherung

  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall individuell nach Ihrem Bedarf
  • Leistungen schon ab Pflegegrad 1.

Häufige Fragen zur Kranken­zusatz­versicherung

Die privaten Zusatzversicherungen der HUK-COBURG greifen überall dort ein, wo die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Teil der Behandlungskosten übernimmt oder gar nichts mehr zahlt.

Zum Beispiel deckt die GKV beim Zahnersatz und bestimmten Zahnbehandlungen nur noch Festzuschüsse, die oft nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Im besten Fall übernimmt die GKV im Rahmen der Regelversorgung bis zu 65 % der anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für hochwertigen Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen entscheiden, kommt die private Zahnzusatzversicherung ins Spiel und übernimmt einen Teil oder sogar die gesamten Kosten Ihrer Behandlung.

Auch bei Sehhilfen übernimmt die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen die Kosten. Der Großteil der Brillenträger in Deutschland erhält keine Erstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus werden Kosten für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren nur von wenigen gesetzlichen Kassen teilweise erstattet. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können Sie diese Kosten in einem deutlich größeren Umfang abdecken.

Im Krankenhaus werden die Behandlungen bei gesetzlicher Absicherung immer vom diensthabenden Arzt durchgeführt, und die Unterbringung erfolgt meist in einem Mehrbettzimmer. Wenn Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer bevorzugen und die Behandlung durch den Chefarzt wünschen, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Hier bietet Ihnen die Krankenhauszusatzversicherung die Möglichkeit, diese Kosten zu übernehmen und von den Vorteilen eines Privatpatienten zu profitieren.

 

Private Krankenzusatzversicherungen werden abgeschlossen, um Kosten abzudecken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erstattet werden. Diese Versicherungen verringern die Lücke zwischen den Leistungen der Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten, die durch ärztliche Behandlungen entstehen – oder schließen diese sogar vollständig.

Mit der passenden Zusatzversicherung können Sie bei einer Behandlung erhebliche Kosten sparen, die sonst aus eigener Tasche zu zahlen wären.

Die Frage, ob und wann es sinnvoll ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Besonders beliebt sind jedoch Zahnzusatzversicherungen, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für bestimmte Zahnbehandlungen nur noch einen Festzuschuss zahlt, der oft nicht die gesamten Kosten abdeckt. Es ist wichtig, individuell zu prüfen, ob die enthaltenen Leistungen der Zusatzversicherung zu den eigenen Bedürfnissen passen. Wenn Sie nur einzelne Leistungen benötigen, kann es günstiger sein, diese aus eigener Tasche zu zahlen, anstatt eine umfassende Versicherung abzuschließen. Zum Beispiel sollte man sich vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung fragen, ob eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wirklich immer notwendig sind. Die wichtigsten Fragen, die man sich vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung stellen sollte, sind:
  • Ist die Versicherung notwendig?
  • Welche Leistungen werden geboten?
  • Werden sämtliche Leistungen benötigt?
  • Was kostet mich das Ganze?

Eine Zusatzversicherung wie die Krankentagegeldversicherung ist hingegen nicht nur ein „Nice-to-have“. Sie kann existenzsichernd sein, wenn man im Krankheitsfall kein gesetzliches Krankengeld erhält.

Die Krankenzusatzversicherung funktioniert ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird vor der Behandlung aktiviert. Am Beispiel einer Zahnzusatzversicherung lässt sich der Ablauf wie folgt erklären:

  1. Kostenvoranschlag: Bevor die Behandlung beginnt, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden einen Kostenvoranschlag.

  2. Einreichung bei der Krankenkasse: Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Im sogenannten Heil- und Kostenplan sehen Sie, welche Kosten von der GKV übernommen werden.

  3. Einreichung bei der Zusatzversicherung: Den Kostenvoranschlag, zusammen mit der Rückmeldung Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme, senden Sie an uns.

  4. Rückmeldung zur Kostenübernahme: Wir prüfen den Antrag und geben Ihnen eine Rückmeldung zur Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung. Anschließend können Sie die Behandlung beginnen.

  5. Erstattung: Nach der Behandlung erhalten Sie eine Privatrechnung von Ihrem Zahnarzt, Heilpraktiker oder Krankenhaus. Diese zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend erhalten Sie die Erstattung in der vereinbarten Höhe, abhängig von Ihrem gewählten Tarif. In den meisten Tarifen wird ein bestimmter Prozentsatz der Kosten erstattet, in einigen Fällen kann auch der gesamte Eigenanteil übernommen werden.

Schicken Sie uns die Rechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.

Hier finden Sie alle Infos zu unserem Service:

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Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.