Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Private Unfall­versicherung

Unsichtbare Gefahren, sichtbarer Schutz – Mit unserer privaten Unfallversicherung für ein sicheres Morgen.

Sichern Sie sich mit unserer Unfallversicherung finanziell ab und erhalten Sie umfassende Unterstützung und Sicherheit bei Unfällen.

80% aller Unfälle passieren in der Freizeit: Beim Sport, der Hausarbeit oder unterwegs in der Stadt.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie allerdings nur im Berufsleben geschützt. Hausfrauen und Rentner sind gar nicht abgesichert. Für Kinder gilt ebenfalls oft kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung – nur in der Schule, dem Kindergarten oder dem Weg dorthin und zurück.

Mit Ihrer privaten Unfallversicherung und Kinder-Unfallversicherung schließen Sie diese Lücke – zu einem besonders günstigen Preis.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gute Konditionen – Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invalidität.
  • Lebenslange Unfallrente – Ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50%.
  • Dynamische Anpassung – Erhöhung der Versicherungssummen für Invalidität, Tod und Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
  • Gute Vorsorge – Beratung und Unterstützung bei einem notwendigen behindertengerechten Umbau von Kfz und Wohnung.
  • Besonderheiten der Kinderunfallversicherung – Im Todesfall des Versicherungsnehmers (bei Versicherungsbeginn unter 60 Jahre) wird die Kinderunfallversicherung beitragsfrei bis Vollendung des 18. Lebensjahres fortgeführt.
  • Ausgezeichnet – Stiftung Warentest zeichnet unsere Unfallversicherung mit der Note „Sehr gut” (1,0) aus (Ausgabe 07/2021). 

Wer braucht eine Unfall­versicherung?

Eine Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll, da Unfälle jederzeit und überall passieren können. Besonders riskant sind bestimmte Berufe oder Freizeitbeschäftigungen wie beispielsweise Motorsportler oder Bergsteiger, die einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind. Aber auch im Alltag kann ein Unfall schnell passieren, sei es beim Sport, beim Treppensteigen oder einfach beim Stolpern auf der Straße. Eine Unfallversicherung bietet in solchen Fällen finanzielle Absicherung bei bleibenden Schäden wie dauerhafter Invalidität oder sogar Tod.

Dabei zahlt sie neben den medizinischen Kosten auch eine entsprechende Invaliditätsrente oder eine Hinterbliebenenrente im Todesfall. Es gibt daher kaum eine Person, die nicht von einer Unfallversicherung profitieren könnte. Allerdings sollte man vor Vertragsabschluss genau prüfen, was die Versicherung alles abdeckt und welche Leistungen von Interesse sind.

Vor und nach dem Erwerbsleben kann praktisch jeder eine Unfallversicherung gut brauchen. Und das gilt übrigens für Ihr gesamtes Leben, wenn Sie nie einen Beruf ausüben.

Während der Berufstätigkeit ist eine private Unfallversicherung dann für folgende Gruppen besonders wichtig:

  • Selbstständige
  • Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko
  • Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

 

Wenn Sie angestellt sind, besteht während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt.

In über 90 Prozent der Fälle werden Menschen allerdings durch eine Krankheit berufsunfähig. Damit tritt neben dem Unfallschutz der umfassende Schutz vor Berufsunfähigkeit in den Vordergrund.

Diesen leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung springt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden.

Sie können beide Versicherungen so miteinander kombinieren, dass sie sich perfekt ergänzen.

Unser Tipp
Informieren Sie sich, welchen Umfang der von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossene Unfallschutz hat. Manche dieser Unfallversicherungen gelten 24 Stunden am Tag. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken, diese deckt dann zusätzlich den privaten Bereich ab.

Private Unfall­versicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung greift sie auch bei Unfällen in der Freizeit und bei Sportunfällen. Darüber hinaus kann sie individuell gestaltet werden, um beispielsweise das Risiko einer Invalidität abzusichern oder eine höhere Todesfallsumme zu vereinbaren. Jedoch sollte man sich vor Abschluss einer solchen Versicherung genau über die Leistungen und Bedingungen informieren.

Es ist wichtig, dass die Versicherung den eigenen Bedarf abdeckt und nicht zu teuer ist. Auch sollte man darauf achten, dass Vorerkrankungen in der Police nicht ausgeschlossen werden und dass es keine Klauseln gibt, welche die Leistungsfähigkeit der Versicherung einschränken. Zudem sollte man bedenken, dass eine private Unfallversicherung nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt.

Sport treiben, im Garten werkeln, eine Urlaubsreise: In der Freizeit tun Sie Dinge, die Ihnen Spaß machen.

Leider passieren hier die meisten Unfälle. Auch Kinder sind immer in Bewegung und verschwenden dabei meistens keine Gedanken an mögliche Risiken.

Mit dem umfangreichen Schutz Ihrer Unfallversicherung Classic und Kinderunfallversicherung können Sie Ihre Freizeit unbeschwert genießen. 

Unfallversicherung was ist das?

Unfallversicherung ist eine Art Versicherung, die Schutz bietet, wenn Sie durch einen Unfall verletzt werden oder sogar ums Leben kommen. Die Versicherung zahlt Ihnen oder Ihrer Familie eine finanzielle Entschädigung, wenn Sie durch einen Unfall eine Behinderung erleiden oder Kosten für medizinische Behandlungen oder Rehabilitation haben. Die Unfallversicherung hilft auch, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig werden und somit Einkommenseinbußen erleiden.

Es gibt verschiedene Arten von Unfallversicherungen, von denen einige speziell auf bestimmte Berufe oder Aktivitäten zugeschnitten sind, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Sportunfallversicherungen. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, was eine Unfallversicherung abdeckt und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Entschädigung gelten.

Deffinition:

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Was dieses Versicherungsdeutsch bedeutet, kann man vielleicht am besten an einem Beispiel erklären:

Angenommen, Sie treten beim Kicken auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolge dessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall.

Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball einen Meniskusschaden davontragen ist es keiner: „Plötzlich“ und „von außen auf den Körper einwirkend“ treffen hier nicht mehr zu.

Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:

  • Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden

Nähere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung entnehmen.

Was genau deckt eine Unfallversicherung ab?

Eine Unfallversicherung deckt in der Regel finanzielle Schäden ab, die durch einen Unfall verursacht werden, wie beispielsweise Heilungskosten, Kosten für Rehabilitation oder auch Pflegekosten. Die genauen Leistungen hängen jedoch von der jeweiligen Unfallversicherung ab.

Je nach Tarif kann die Versicherung auch eine Invaliditätsleistung oder eine Hinterbliebenenrente vorsehen, wenn der Versicherungsnehmer permanent durch den Unfall beeinträchtigt ist oder im schlimmsten Fall verstirbt. Einige Versicherungen decken auch kosmetische Operationen zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes ab. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Unfallversicherung nicht das gleiche wie eine Krankenversicherung ist und daher nicht alle medizinischen Kosten abdeckt.

Daher sollten Interessenten die unterschiedlichen Versicherungen sorgfältig vergleichen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Unsere Unfall­versicherung Classic

Ein Unfall passiert schnell und unerwartet. Gerade wer aktiv am Leben teilnimmt oder sich sportlich betätigt, ist diesem Risiko ausgesetzt. 

Nach einem Unfall können hohe Kosten entstehen. Zum Beispiel für Pflege, Haushaltshilfen oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. 

In Ihrer privaten Unfallversicherung bieten wir Ihnen ein durchdachtes und umfangreiches Leistungspaket zu besonders günstigen Konditionen. Darauf können Sie sich rund um die Uhr verlassen – weltweit.

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine Kapitalzahlung, deren Höhe von der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität abhängt.

Wir leisten bereits ab 1% Invalidität. Gerade nach Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommt es zu hohen finanziellen Belastungen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Invaliditätsleistung mit Progression.

Nach schweren Unfällen sind die finanziellen Belastungen oft sehr hoch. Ihre private Unfallversicherung mit Progression bietet Ihnen hohe Invaliditätsleistungen zu günstigen Beiträgen. Hier ein Beispiel, ausgehend von einer Invaliditätssumme in Höhe von 50.000 €.

    

InvaliditätsgradLeistung ohne ProgressionLeistung mit Progression 225%Leistung mit Progression 500%Leistung mit Progression 1000%
25%12.500 €12.500 €12.500 €12.500 €
50%25.000 €37.500 €50.000 €62.500 €
75%37.500 €75.000 €125.000 €187.500 €
100%50.000 €112.500 €250.000 €500.000 €


Sind Sie nach einem Unfall beispielsweise zu 100% invalide und haben eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart, zahlen wir Ihnen 50.000 € aus.

Bei einer Progression von 225% zahlen wir Ihnen 112.500 € aus und haben Sie eine Progression von 1.000% vereinbart, zahlen wir Ihnen 500.000 € aus.

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung können Sie eine Todesfallleistung einschließen. Sie wird fällig, wenn der Tod als Folge des Unfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eintritt.

Leistungsbeispiel

Lisa spielt mit Begeisterung Fußball. Bei einem harten Zweikampf reißt sie sich das Kreuzband und erleidet einen Rippenbruch. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass noch ein kleiner Riss an der Stirn genäht werden muss. Die Rippe heilt folgenlos aus. Am Knie verbleibt eine Dauerschädigung von 7%, an der Stirn eine störende Narbe. Die möchte Lisa durch eine Laser-Behandlung entfernen lassen.

Lisa hat die Unfallversicherung Classic, Invaliditätsleistung 50.000 € und zusätzlich Unfall PLUS und kann folgende Leistungen erwarten:

 

Invaliditätsleistung (7% von 50.000 €) 3.500 €
+ Sofortzahlung bei Knochenbrüchen: 150 €
+ Kosmetische Operation Laserbehandlung:750 €
Leistung insgesamt4.400 €

Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag

Folgende Extra-Leistungen sind ohne Zusatzbeitrag in Ihrer Unfallversicherung Classic enthalten:
 
  • Infektionen, z. B. Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich
  • Allergische Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. auf Insektenstiche und -bisse
  • Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren)
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen – 2.500 €
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 10.000 €
  • Kosmetische Operationen aufgrund eines Unfalles – bis 20.000 €
  • Unfälle durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Herz- oder Kreislaufstörungen oder Zuckerschock infolge Diabetes 
  • Gesundheitsschäden durch Tauchen oder durch natürliche Übermüdung.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Trunkenheit (begrenzt bei Lenkern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Serviceleistungen, wie z. B. für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze  bis 20.000 € 
  • Die Unfallversicherung springt ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden (Voraussetzung ist, dass keine Straftat begangen wurde).
  • Versicherungsschutz besteht auch für Fluggäste und Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen.
  • Bestimmte neue Familienmitglieder (z. B. Nachwuchs) sind über die Vorsorgeversicherung 1 Jahr lang beitragsfrei mitversichert.

Leistungsbeispiele der HUK Unfallversicherung

Allergische Reaktionen

Sie ziehen sich beim Rosen schneiden eine oberflächliche Schürfwunde zu. Es kommt zu einer allergischen Reaktion, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen erforderlich macht.

Unfälle durch Herz- oder Kreislaufstörung

Sie erleiden aufgrund extremer Temperaturen einen Hitzeschlag und brechen zusammen. Dabei brechen Sie sich das Handgelenk.

Serviceleistungen

Ihr minderjähriges versichertes Kind stürzt im Urlaub am Mittelmeer beim Spielen am Strand und bricht sich das Sprunggelenk. Da es sich um eine komplizierte Fraktur handelt, soll die operative Versorgung in Deutschland erfolgen. Sie als Eltern begleiten Ihr Kind in die Heimat.

Besonderheiten der Kinder­unfall­versicherung

Ein privater Unfallschutz für Kinder ist besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung weniger geschützt sind als Erwachsene.

Mit einer privaten Unfallversicherung für das Kind gelten folgende zusätzliche Leistungen:

  • Sie begleiten Ihr Kind unter 14 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus (Rooming-In) und wir verdoppeln ein vereinbartes Krankenhaustagegeld.
  • Mit dem Unfall-Schutzbrief für Kinder wird automatisch auch der Versicherungsschutz bei bestimmten schweren Krankheiten vereinbart.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer, führen wir die Kinderunfallversicherung beitragsfrei fort. Das gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Der Versicherungsnehmer muss bei Versicherungsbeginn unter 60 Jahren gewesen sein.

Unfall­versicherung und Kinder­unfall­versicherung optimal ergänzt

Ihre Unfallversicherungen lassen sich durch verschiedene Zusatzbausteine individuell erweitern und ergänzen.

In Verbindung mit der Kapitalleistung bei Invalidität können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen.

  • Sofortzahlung bei Knochen- und Oberschenkelhalsbrüchen – bis zu 1.500 €.
  • Erhöhung der Kostenübernahme
    • Bei kosmetischen Operationen von 20.000 € auf 50.000 €
    • Für Serviceleistungen von 20.000 € auf 50.000 €
    • Für Reha-Beihilfe von 2.500 € auf 5.000 €
  • Beratung und Organisation, wenn ein behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung erforderlich ist – inkl. Kostenübernahme bis 20.000 €.
  • Auf Wunsch: verbesserte Gliedertaxe für noch mehr Invaliditätsleistung.

Für den Fall eines unfallbedingten Invaliditätsgrades von mindestens 50% vereinbaren wir mit Ihnen auf Wunsch alternativ oder zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Rente. 

Das Krankenhaustagegeld (KHT) mit KHT PLUS ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung. So sind Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts finanziell gut abgesichert.

  • KHT bei vollstationärer Behandlung – bis zu 3 Jahre nach dem Unfall
  • KHT PLUS für dieselbe Anzahl an Kalendertagen – maximal 18 Monate nach Entlassung
  • 3-faches KHT bei ambulanter Operation in Folge eines Unfalls 
  • Rooming-In: Verdopplung KHT, wenn Sie Ihr Kind unter 14 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus begleiten
Optimaler Schutz für Sie und Ihre Familie: Unsere private Unfallversicherung! Jetzt online berechnen.

Ich habe eine Berufs­unfähigkeits­versicherung – brauche ich eine Unfall­versicherung?

Ihre private Unfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie nach einem schweren Unfall kurzfristig einen hohen Geldbetrag benötigen – beispielsweise für Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung – springt Ihre Unfallversicherung ein. 

Wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre monatliche Rente.

Was kostet eine Unfallversicherung im Schnitt?

Die Kosten für eine Unfallversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Alter, den gewünschten Leistungen, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Die durchschnittlichen Kosten für eine Unfallversicherung können daher stark variieren.

Eine pauschale Aussage zum durchschnittlichen Preis ist daher schwierig. Allerdings kann man sagen, dass eine gute Unfallversicherung je nach Umfang und Absicherung ab ca. 75 € pro Jahr erhältlich ist, während eine umfangreichere Versicherung auch mehrere hundert Euro pro Jahr kosten kann.

Es empfiehlt sich, sich bei verschiedenen Versicherungsanbietern zu informieren und Angebote einzuholen, um die passende und bezahlbare Unfallversicherung zu finden.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die während der Arbeitszeit bei einer beruflich bedingten Tätigkeit passieren. Fallen Sie bei Ihrer Tätigkeit als Dachdecker vom Gerüst, ist die Sachlage eindeutig.

Schwieriger wird es, wenn Sie im Büro oder sogar im Homeoffice einen Unfall erleiden, da nicht immer alle Tätigkeiten zum Arbeitsbereich gehören.

Der direkte Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle gilt mitversichert. Wenn Sie aber vom direkten Weg abweichen, weil Sie z. B. noch ein Kleidungsstück aus der Reinigung holen oder einen Snack für die Mittagspause kaufen möchten, entfällt der Versicherungsschutz.
 

Regelmäßig kommt es zu kuriosen Fällen, die vor Gericht landen.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg 2012 entschieden, dass die Nahrungsaufnahme in der Kantine nicht versichert sei. Geklagt hatte eine Person, die in der Kantine auf Salatsoße ausgerutscht war und sich deswegen den Arm gebrochen hatte.

Laut Urteil sei ausschließlich der Weg zur Kantine und zurück im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Mit dem Betreten der Kantine endet der Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für Unfälle, die auf der Toilette passieren. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, unter anderem vom Bayerischen Landessozialgericht.

Im Zweifelsfall kommt es also zu Problemen, wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen.

Eine private Unfallversicherung hingegen bietet deutlich mehr Schutz. Durch die 24-Stunden-Deckung gibt es keine unversicherten Zeiträume und keine unklaren Definitionen.

Die private Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen und unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Leistungen werden zudem nicht auf die Leistungen der privaten Unfallabsicherung angerechnet.

Sie erhalten je nach Vertragsgestaltung eine einmalige Leistung und gegebenenfalls eine lebenslange Unfallrente. Zudem unterstützen wir Sie finanziell, wenn eine Reha erforderlich sein sollte und kein anderer Träger die Kosten dafür übernimmt.

Down­load: Alle Leis­tungen der Unfallversicherung auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Unfall- und Kinder­unfall­versicherung

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