Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Hundehaftpflicht

Unsere Hundehalterhaftpflicht, ab 61 € * im Jahr: damit Ihr treuer Begleiter sorgenfrei die Welt erkunden kann!

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Hundehaftpflicht der optimale - Schutz für Sie und Ihren treuen Begleiter!

Welcher Hundebesitzer kennt es nicht? Der treue Vierbeiner ist gut erzogen und verursacht plötzlich doch unbeabsichtigt einen Schaden.

Z. B., weil er während eines Spaziergangs auf einmal auf die Straße stürmt und dadurch ein Verkehrsunfall entsteht. Oder aus dem Tollen mit dem Nachbarshund wird plötzlich Ernst und beide Tiere beißen sich.

Sollte Ihr Hund im Rahmen solcher oder ähnlicher Vorfälle für einen Schaden verantwortlich sein, müssen Sie als Hundehalter dafür aufkommen.

Da ist es hilfreich, wenn Sie eine Hundeversicherung haben, die im Schadenfall einspringt.

Ihre Vorteile mit einer Haft­pflicht­versicherung für Ihren Hund

Schließen Sie bei uns eine Hundehaftpflicht ab, profitieren Sie von einer Versicherung mit hoher Deckungssumme. Und zwar 15 Millionen € je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Außerdem bieten wir Ihnen damit auch eine optimale Absicherung auf Reisen im weltweiten Ausland, z. B. wenn Ihr geliebtes Haustier im Urlaub einen Schaden verursachen sollte.

Unsere hohe Leistungsfähigkeit als Schadenversicherer wurde zudem durch die unabhängige Rating-Agentur Assekurata ausgezeichnet (10/2022).

Hunde­haftpflicht – Ein „Muss“ für jeden Hundebesitzer

Erleidet ein Dritter Schaden durch Ihren Hund, haften Sie als Hundehalter dafür – und das kann je nach Schadenhöhe ganz schön ins Geld gehen. Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Wo ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

In Deutschland ist die Hunde­haftpflicht in den meisten Bundesländern Pflicht. Das bedeutet, dass jeder Hundehalter eine Haft­pflicht­versicherung für seinen Vierbeiner abschließen muss, um im Fall von Schäden durch den Hund abgesichert zu sein. Die genauen Bestimmungen können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden.

In einigen Bundesländern gibt es zum Beispiel Ausnahmen für sogenannte “gefährliche Hunde” oder bestimmte Rassen, die eine erhöhte Versicherungspflicht haben. In anderen Bundesländern muss die Hunde­haftpflicht nur für gewerbliche Zwecke abgeschlossen werden. Es ist daher wichtig, sich über die genauen gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Bundesland zu informieren, um keine Strafen oder Bußgelder zu riskieren und im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.

In folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben:
 
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Thüringen
 
In folgenden Bundesländern ist die Pflicht abhängig von verschiedenen Faktoren:
  • In Nordrhein-Westfalen für Hunde ab 40 cm Höhe bzw. 20 kg Gewicht.
  • In Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein nach Rasse.
  • In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist.
  • Im Saarland gibt es eine Verordnung für den Schutz der Bevölkerung vor Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. 


Keine Versicherungspflicht
 besteht einzig in Mecklenburg-Vorpommern


Für Halter von großen Hunden und insbesondere Kampfhunden ist die Hundeversicherung also fast überall Pflicht. Wir bieten allerdings für bestimmte Hunderassen keine Haftpflicht an, u. a.:

  • Alano
  • American Bulldog, Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Terrier

Was ist bei einer Hunde­haftpflicht­versicherung versichert?

Mit einer Hundeversicherung decken Sie zahlreiche mögliche Schadenfälle ab. Diese umfassen u. a. die folgenden Leistungen:

  • Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Dingen, wie Mietsachschäden an der Wohnung. Z. B. weil Ihr Vierbeiner im Urlaub in der gemieteten Ferienwohnung die Tür zerkratzt, weil er nach draußen möchte. Für bestimmte bewegliche Sachen gibt es eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €.
  • Personenschäden, die entstehen, wenn Ihr Hund jemanden beißen sollte.
  • Vermögensschäden, z. B.: Sie nehmen Ihren Hund mit ins Cafè. Die freundliche Kellnerin bringt eine Schale Wasser für das Tier, dass sich aber als undankbar erweist. Es schnappt nach der Kellnerin und zerreißt ihr die Schürze.
  • Schäden, die während des Besuchs von Turnieren und Schauvorführungen entstehen.
  • Schäden durch ungewollte Deckakte.
  • Verletzungen vor, während oder nach der Hundeschule, die Ihr Liebling anderen Tieren zufügt.
  • Sollte Ihr bester Freund Nachwuchs bekommen, dann sind Welpen ab Geburt bis zu einem Jahr mitversichert, solange Sie in Ihrem Besitz als Versicherungsnehmer sind.
  • Schäden, die das Tier während privaten Fahrten mit einem Schlitten verursacht.

Informieren Sie uns über einen dieser Schadenfälle (oder einen ähnlichen Vorfall), prüfen wir die Haftpflichtfrage und erstatten Ihnen bei berechtigten Ansprüchen die entstandenen Kosten.

Sollten etwaige Ansprüche gegenüber Ihnen unberechtigt sein, wehren wir diese ab – notfalls auch vor Gericht. Die Hundeversicherung fungiert somit auch als eine Art Rechtsschutzversicherung. Bei so einer Absicherung können Sie Ihre Zeit sorgenfrei mit Ihrem geliebten Vierbeiner verbringen.

Übrigens: Die Hundehaftpflicht zählt in einigen Bundesländern zu den Pflichtversicherungen. Und auch immer mehr Hundeschulen und Hundesitter erwarten diese finanzielle Absicherung.

Was kostet die HUK Hunde­haftpflicht?

Bei der Familienhundeversicherung der HUK-COBURG können Sie bis zu 5 Hunde Ihres Haushaltes für nur 61,00 € im Jahr* (also ungefähr 5 € im Monatversichern lassen. 

Dafür haben Ihre Lieblinge weltweit umfassenden Haftpflichtschutz und für den Fall der Fälle einen Versicherungsschutz in Höhe von 15 Millionen €.

Welche Hunde können versichert werden?

Ihre Hundehaftpflichtversicherung sichert einen Großteil von Hunden ab.

Ausgenommen sind allerdings bestimmte Hunderassen, wie unter anderem

  • Alano
  • American Bulldog
  • Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Terrier.

Eine Hundehaftpflicht für Listenhunde, die in Deutschland als „gefährlich“ eingestuft werden, können wir Ihnen daher nicht anbieten.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Hund einen Schaden verursacht?

Dieses Szenario dürfte einigen Hundebesitzern bekannt vorkommen: Sie machen mit Ihrem Hund einen schönen Ausflug in den Wald, doch das erlebnisreiche Austoben in der Natur endet plötzlich jäh.

Denn Begegnungen mit vorbeilaufenden Joggern, einem Wildtier oder anderen Hunden können zu echten Herausforderungen werden. Etwa, wenn zunächst harmloses Beschnuppern blitzschnell in einer bissfesten Auseinandersetzung endet.

Da lohnt es sich, wenn Sie eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben, um sich finanziell gegen eventuelle Schäden abzusichern.

Ruhe bewahren und Schadenmeldung machen

  • Sollte eine Tour ins Grüne ein unschönes Ende gefunden haben, bewahren Sie in jedem Fall Ruhe.
  • Bringen Sie Ihr Tier zunächst aus der Gefahrensituation und leinen Sie es an.
  • Wenn es irgendwie machbar ist, versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten und leisten Sie – falls notwendig – erste Hilfe bei Verletzten.
  • Notieren Sie sich anschließend die Kontaktdaten aller Beteiligten und eventueller Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben.

Wir empfehlen Ihnen, uns als nächstes umgehend über den entstandenen Schaden zu informieren:

Bitte bereiten Sie für die Meldung den Schadenbericht so detailliert wie möglich vor. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Tierhalter­haftpflicht­versicherung

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