Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Rundum geschützt – Privat, Beruf und unterwegs. Dein Recht, unsere Verpflichtung
Rechtsschutzversicherung Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie in vielen Situationen passenden Versicherungsschutz.
Ihr Rechtsschutz in den Bereichen Privat-, Berufs- und Verkehrsrecht - dreifach gut
Privatrechtsschutz
Zum Schutz im privaten Bereich, z.B:
bei Einkäufen
bei mangelhaften Reparaturen
bei Internetgeschäften
Berufsrechtsschutz
- bei Kündigungsschutzklagen
- bei Abmahnungen
- bei Versetzung u. a.
Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Verkehrsrechtsschutz
Die Leistungen entsprechen unserem Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick
Schadenersatz-Rechtsschutz | √ |
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz | √ |
Arbeitsrechtsschutz** | √ |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht** | √ |
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | √ |
Steuer-Rechtsschutz | √ |
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz | √ |
Wer ist in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung versichert?
Versichert sind:
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- unverheiratete volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen
- Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen
- Eltern und Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen
Darüber hinaus sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge durch den Verkehrs-Rechtsschutz geschützt.
Wird ein Versicherter durch eine Straftat im Sinne des Opfer-Rechtsschutzes getötet, besteht Rechtsschutz auch für seinen Ehegatten/Lebenspartner oder eine andere Person aus dem Kreis seiner Kinder, Eltern oder Geschwister.
Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter**
Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft oder ein Streit um die Mietzahlung – sichern Sie sich mit diesen günstigen Erweiterungen ab:
Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland**
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. wegen Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Versichert sind: Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigte.
Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. Nichtzahlen der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Versichert sind: Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigte.
Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir online nicht an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung 09561 96 101
Was bedeutet Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung?
Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung ist der Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Sie dient dazu, dass Versicherungen nicht erst abgeschlossen werden, wenn ein Rechtsstreit bereits droht oder schon eingetreten ist. Die Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, kann aber auch länger sein. In dieser Zeit können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Wartezeit ist also eine Art Selbstbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer das Kostenrisiko in den ersten Monaten selbst trägt. Ausnahmen von der Wartezeit gelten häufig für bereits laufende Verfahren oder wenn ein Vertrag von einer bestehenden Versicherung übernommen wird. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung zu prüfen, um zu verstehen, wann der Versicherungsschutz beginnt.
Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt.
Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Allerdings haben Sie noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.
Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag erfüllt haben, entfallen, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten.
Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.
Beispiele:
- Der Versicherungsnehmer stellt ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
- Der Versicherungsnehmer hat die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.
- Der Vertrag wird vom Ehe-/Lebenspartner/Kind übernommen.
Welche Leistungen haben eine Wartezeit, welche keine?
Es gelten 3 Monate Wartezeit bei:
- Arbeitsrechtsschutz
- Eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Mieterrechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- (Erweiterter) Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
- Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht
- Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Anwaltliche Sofortberatung
- Steuer-Rechtsschutz
- alle Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
Allgemeine Versicherungsbedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Nur wenige Klicks und Sie erhalten Hilfe
Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären.
Den Zugang zu den Online-Services finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Kundenportal. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.
Mustervorlagen und -verträge
Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.
Vorsorglicher Vertrags-Check
Möchten Sie einen Vertrag im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich vor Abschluss rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.
Online-Rechtsberatung
Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.
Der vorsorgliche Vertrags-Check und die Online-Rechtsberatung sind im Großen Verkehrs-Rechtsschutz, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und im Rechtsschutz60 enthalten.