Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Autoversicherung

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Beispiel: Jahresbeitrag für einen Pkw in der Kfz-Versicherung – 165,59 €

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter Ingenieur, geboren am 15.06.1980
  • Fahrer: Versicherungsnehmer (Führerschein 02.07.1998)
  • Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: Bippen, PLZ: 49626
  • Fahrzeug: Golf VIII Variant 2.0 TSI (Erstzulassung 20.10.2022, Zulassung auf Halter: 20.10.2022); HSN 0603; TSN COV
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Abstellplatz: Einzelgarage
  • Wohngebäudeversicherung: ein Einfamilienhaus versichert bei der HUK-COBURG, Privathaftpflicht- und Hausrat-Versicherung auch bei HUK-COBURG
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 24; Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Kasko SELECT: eingeschlossen; Kfz-Schutzbrief: eingeschlossen
  • HUK-Kombi-Bonus: eingeschlossen
  • Telematik Plus: 5% Start-Bonus in Kfz-Haftpflicht und Kasko berücksichtigt
  • Finanzierung: Fahrzeug ist eigenfinanziert
  • Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig am 01.01.2023 – Quelle: NAFI 19.10.2022
Die Beiträge sind gerundet.
 

Folgende Leistungen sind von Stiftung Warentest empfohlen und hier eingeschlossen:

  • Kfz-Schutzbrief
  • Mallorcapolice
  • Marderbiss mit Folgeschäden
  • Erweiterte Wildschadendeckung (Kollision mit Tieren aller Art)
  • Erweiterte Elementarschadenklausel
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Erhöhte Deckungssummen von mind. 100 Mio. € Deckung

Autoversicherung was ist das?

Eine Autoversicherung ist eine Art von Versicherung, die für Fahrzeuge gilt und Schutz für den Eigentümer oder Fahrer bietet. Es gibt verschiedene Arten von Autoversicherungen, darunter Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Insassenunfallversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in vielen Ländern eine gesetzliche Pflichtversicherung für Fahrzeuge. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schäden, die im Falle eines Unfalls durch das Fahrzeug verursacht werden. Dies kann beispielsweise Personen- oder Sachschäden sein, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nur den Schaden abdeckt, den das versicherte Fahrzeug bei einem Unfall verursacht hat. Wenn das eigene Auto beschädigt wird, ist sie nicht anwendbar.

Das entscheidende Element der Kaskoversicherung ist der Schutz vor Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Kaskoversicherung hat jedoch eine höhere Prämie als die Kfz-Haftpflichtversicherung und ist daher optional. Die Kaskoversicherung kann dabei auch erweitert werden, beispielsweise um eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, je nach den Bedürfnissen und Anforderungen des Fahrzeughalters.

Die Insassenunfallversicherung ist eine weitere Möglichkeit, sich und die Insassen im Auto zu schützen. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Falle von Verletzungen oder Todesfällen im Zusammenhang mit einem Autounfall.

Es ist wichtig, eine geeignete Autoversicherung abzuschließen, um sich vor finanziellen Schäden im Falle eines Unfalls oder Schadens am Auto zu schützen. Die Wahl der richtigen Autoversicherung hängt von Faktoren wie Fahrstil, Alter des Fahrers und Wert des Fahrzeugs ab. Es ist immer ratsam, verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherern zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden, das den individuellen Bedürfnissen entspricht. Im Idealfall sollte man sich dabei auch gut über die verschiedenen Versicherungsbedingungen und -kosten informieren, um später von unangenehmen Überraschungen verschont zu bleiben.

Ohne Kfz-Haftpflicht geht es nicht

Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Sie in Deutschland kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden, weisen Sie das Bestehen der Haftpflichtversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nach, die Sie bei der HUK-COBURG erhalten.
  • Neben der unbedingt notwendigen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich optional für weitere Leistungen wie eine Kaskoversicherung entscheiden, die den Versicherungsschutz z. B. auf Schäden am eigenen Fahrzeug erweitern. 

Wir stellen Ihnen die verschiedenen Bestandteile einer Kfz-Versicherung im Folgenden weiter vor.

Was zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Prüfung und die Abrechnung der Ansprüche, die die dritte Person an Sie stellt.

Die Haftpflichtversicherung zahlt zum Beispiel den Schaden an einem fremden Fahrzeug, mit dem Sie kollidiert sind, aber auch die Behandlungskosten für Personen, die durch einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verletzt werden.

Abgedeckt sind:

  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Personenschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstehen
  • Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht.

Vorteile Ihrer Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei der HUK-COBURG

Wir überzeugen Sie mit Leistungen, die weit über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.

In Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung profitieren Sie etwa von:

  • Hohen Deckungssummen – 100 Millionen € Höchstentschädigung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall (max. 15 Millionen € pro geschädigte Person)
  • „Mallorca-Police“ – Mietwagen sind im Ausland oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen.
    Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.
    Die Mallorca-Police deckt den ausstehenden Betrag bis zur bei uns vereinbarten Versicherungssumme – und das nicht nur auf Mallorca.

Mehr zu unseren Leistungen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen unserer Kfz-Versicherung

Die Kasko­versicherung – sichert Schäden am eigenen Auto ab

Was zahlt die Teilkasko?

Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug z. B. durch folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Kollisionen mit Wild und anderen Tieren
  • Glasbruch
  • Teil- oder Komplettdiebstahl des Fahrzeugs inklusive Schäden durch Einbruch
  • Schäden durch Tierbisse inklusive Folgeschäden (z. B. Marderschäden)
Was zahlt die Vollkasko?

Die Vollkasko-Versicherung enthält immer die Leistungen der Teilkasko-Versicherung.

Zusätzlich leistet sie auch z. B.

  • bei einem selbst verschuldeten Unfall
  • bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Vandalismus

Voraussetzung für die Leistung nach Unfall beispielsweise ist, dass Sie das Fahrzeug nicht vorsätzlich beschädigt haben.

Was kosten Vollkasko & Teilkasko?

  • Die Beitragshöhe in der Vollkasko-Versicherung ist u. a. von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, während bei der Teilkasko-Versicherung keine SF-Klassen berücksichtigt werden.
  • Sie können bei beiden Kaskovarianten eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbaren, um die Höhe Ihrer Prämie zu senken.
  • Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung dürfen Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen für Voll- und Teilkasko wählen.

Besondere Leistungen der HUK-COBURG Kasko­versicherungen

Die Teil- und Vollkasko-Versicherungen unserer Autoversicherung Classic zeichnen sich durch besondere Kundenfreundlichkeit aus:

  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
    Sie erhalten unsere Leistungen in den meisten Fällen uneingeschränkt ohne Kürzung.
  • Neupreisentschädigung
    Wenn Ihr Neufahrzeug innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf einen Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erleidet, erstatten wir Ihnen den Neuwert.
  • Geleaster Pkw
    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko unsere Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (auch GAP-Deckung oder Differenzkasko genannt).
  • Beschädigung des Pkw 
    Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
  • Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw 
    Wir zahlen den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.

Wir zahlen dem Erstbesitzer anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder durch eine Beschädigung die erforderlichen Kosten einer Reparatur mindestens 80% des Neupreises beträgt.

Noch mehr Schutz mit Kasko PLUS

Mit der Kasko PLUS können Sie Ihre Vollkaskoversicherung im Classic-Tarif erweitern:

  • Ersatz von selbstverschuldeten Schäden an Ihrem Eigentum z. B. wenn Sie Ihr Garagentor anfahren (500 € Selbstbeteiligung).
  • Neupreisentschädigung bei Neuwagenkauf ist auf 36 Monate verlängert.
  • Bei Gebrauchtwagenkauf bis 36 Monate Kaufwertentschädigung.

Wann leistet die Auto­versicherung?

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit Ihrem Fahrzeug andere – auch die Mitfahrer – geschädigt werden. Sind Schadenersatzansprüche gegen Sie begründet, zahlt sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für Sie ab.
  • Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. durch Hagel, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Diebstahl.
  • Die Vollkasko ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Wann leistet die Auto­versicherung nicht?

  • Wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • Wenn Schäden, während der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen.
  • In Ländern, in denen kein Versicherungsschutz besteht.

Alle Bestandteile unserer Kfz-Versicherung finden Sie in den allgemeine Versicherungsbedingungen

 

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