Mopedversicherung 2024
Mopedversicherung 2024
Ab dem 1. März 2024 braucht Ihr Roller, Moped, Mofa oder E-Bike eine neue Rollerversicherung – ab 38 € *
Informieren Sie sich bei Steffen Hausdörfer in 36433 Bad Salzungen über Ihr günstiges Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2024/2025.
Wo erhalte ich mein Moped Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped erhalten Sie direkt bei uns:
Jetzt bequem online bestellen.
Beitrag überweisen.
Ca. 1 Woche nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihr Kennzeichen per Post.
Kennzeichen befestigen, Versicherungsschein wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mitnehmen und losfahren. Ab dieser Saison können Sie Ihre Versicherungsbescheinigung einfach unter „Meine HUK” herunterladen.
Oder besuchen Sie einfach Steffen Hausdörfer in Bad Salzungen. Dort können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bezahlen und gleich mitnehmen.
Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Co
Ab dem 01. März 2024 braucht Ihr Roller, Moped oder Mofa ein neues Versicherungskennzeichen. Das gibt es für den Zeitraum bis 28. Februar 2025 bei uns schon ab 38 €*.
Informieren Sie sich bei Steffen Hausdörfer in 36433 Bad Salzungen über Ihr günstiges Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2024/2025.
Grün – schwarz – blau: Was bedeutet der Farbwechsel bei Moped- und Rollerkennzeichen?
Ab 01. März 2024 sind sie blau, im Vorjahr schwarz, im nächsten Jahr wieder grün: Die Farbe der Roller- und Mopedkennzeichen wechselt jährlich in den drei Farben grün, schwarz, blau, grün, schwarz, blau, grün und so weiter.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für maximal ein Jahr.
Warum jetzt der Farbwechsel? Weil der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für ein Jahr gilt und sich nicht automatisch verlängert.
Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres endet.
Da jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, können Sie schon von weitem erkennen, ob für Ihr Mofa oder Ihren Roller der vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht.
Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen wird, macht sich strafbar. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Müssen Mopeds haftpflichtversichert sein?
Ja, Kleinkrafträder müssen haftpflichtversichert sein, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Als Halter eines Motorfahrrades benötigen Sie zwar keine Zulassung und sind auch nicht steuerpflichtig, es gelten jedoch die gleichen Regeln wie für die Motorfahrzeugversicherung.
Ohne Haftpflichtversicherungsnachweis dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Versicherungskennzeichen zeigt an, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Mofa immer mit einem gültigen Kennzeichen versehen ist, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Sind alle Kleinkrafträder versicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:
- Mofas und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die vor dem 01.03.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind – schon ab 38 €* pro Jahr.
- Leichte Quads und Trikes (z.B. Ape) mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h – schon ab 38 €* pro Jahr.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Karosserie und maximal 50 ccm Hubraum – ab 179 €* pro Jahr.
- Pedelecs mit einer Motorleistung von mehr als 250 Watt oder einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h oder einer Anfahrhilfe von mehr als 6 km/h – schon ab 27 €* pro Jahr.
- Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h – schon ab 62 €* pro Jahr.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten auf dem Roller oder Mofa – ein Unfall kann schnell passieren. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für Roller, Moped, Mofa & Co. sind Sie gegen die finanziellen Folgen bestens abgesichert.
Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch maximal 15 Millionen Euro pro geschädigte Person und Schadensfall.
Starker Partner – Wir prüfen die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Persönliche Beratung – Mit Ihrer Mopedversicherung haben Sie immer erfahrene Fachleute an Ihrer Seite.
Teilkasko-Versicherung
Ob Mofa, Roller oder Moped – Schäden können auch entstehen, wenn Sie nicht unterwegs sind.
Mit Ihrer Teilkaskoversicherung sind Sie zum Beispiel gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad versichert:
Entwendung, insbesondere Diebstahl
Brand und Explosion
Elementarereignisse (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Kollision mit Tieren aller Art
Bruch der Verglasung
Auch in der Teilkaskoversicherung der Mopedversicherung verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Zweirad trotz Sturmwarnung draußen abstellen und es zu Schaden kommt.