Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Zahnzusatzversicherung

Für ein Strahlendes Lächeln

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

  • Keine Wartezeit – Versicherungsschutz ab dem 1. Tag.
  • Kostenübernahme bis 100% – Für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie
  • Individuell und bedarfsgerecht – Ihnen stehen 3 Tarife zur Auswahl.
  • Ausgezeichnet – Stiftung Warentest Finanztest bewertet unsere Zahnzusatzversicherung unter 267 getesteten Tarifen als „sehr gut” (Tarif ZZ Pro 90, Ausgabe 06/2022).

Sie haben die Wahl: 3 leistungsstarke Zahn-Tarife

Wir bieten Ihnen 3 Tarife für Ihre Zahnzusatzversicherung. Für alle erstattungsfähigen Aufwendungen garantieren wir Ihnen jederzeit Kostenübernahme für den Höchstsatz der zahnärztlichen Gebührenordnung

Für Kinder & Jugendliche

Wir empfehlen Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro, wenn Sie in jungen Jahren Ihren Eigenanteil für Besuche beim Zahnarzt oderKieferorthopäden verringern möchten. 

Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen

Sie möchten rund um Ihre Zähne optimal versorgt werden – besonders in puncto ZahnersatzInlays und Implantate. Dann wählen Sie den Tarif Zahnzusatz Pro90.

Für den perfekten Rundumschutz

Sie bevorzugen den Privatpatienten-Status. Sie wollen möglichst keinen Eigenanteil aufbringen. Dann empfehlen wir Ihnen den Tarif Zahnzusatz Pro100 – sozusagen das Rundum-Sorglos-Paket.

Was übernimmt die Zahnzusatz­versicherung?

 

Zahnzusatz Pro

Für Kinder & Jugendliche
 

Zahnzusatz Pro90

Für Erwachsene mit hohen Ansprüchen

Zahnzusatz Pro100

Für den perfekten
Rundumschutz

Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen
(z. B. professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe)
100 € pro Kalenderjahr200 € pro Kalenderjahr100%
Zahnbehandlung
(z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung)
200 € pro Kalenderjahr200 € pro Kalenderjahr100%
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
(z. B. Vollnarkose und Akupunktur)
200 € pro Kalenderjahr200 € pro Kalenderjahr100%
Zahnersatz
(z. B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung90% 100% 
Inlays
(Einlagefüllungen)
90%90% 100% 
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen)Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90%, max. 1.500 €Bei Unfall 90%, max. 1.500 €Bei Unfall 100%, max. 3.000 €
 
Monatliche Beiträge
 

ab 9,10 €

ab 21,50 €

ab 39,50 €

 Jetzt berechnenJetzt berechnen
Angebot anfordern

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Besondere Konditionen

Druck

Als Kunde der BARMER bekommen Sie für Ihre Zahnversicherung noch günstigere Konditionen.

Beispiele für eine Kostenerstattung mit Ihrer Zahnzusatz­versicherung

Kostenerstattung bei zahnerhaltenden Maßnahmen (Prophylaxe)

Eine professionelle Zahnreinigung ist für Kinder und Erwachsene nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten und muss privat bezahlt werden.

  • Die GKV übernimmt bei Erwachsenen einmal pro Jahr die Kosten für eine sog. „Zahnsteinentfernung”.
  • Manche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschus an einer professionellen Zahnreinigung.
  • In der Regel berechnen die Zahnärzte zwischen 80 € und 120 € für eine professionelle Zahnreinigung. 
  • Ihre Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten wie vereinbart.

Um Karies bei Kindern vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissurenversiegelung an den Kauflächen der Zähne aufgetragen werden. Sie kann das Eindringen der Bakterien und damit die Kariesanfälligkeit für viele Jahre erheblich vermindern.

Nur bei Kindern zwischen 6 und 17 Jahren zahlt die GKV die Kosten für eine (Fissuren-) Versiegelung, jedoch nur an den hinteren großen Backenzähnen. Mit Ihrer Zahnversicherung bekommen Sie stets die beste Zahnprophylaxe.

 Zahnzusatz ProZahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
Professionelle Zahnreinigung 160 €160 €160 €

Fissurenversiegelung 

60 €60 €60 €
Leistung GKV0 €0 €0 €
Unsere Leistung100 €200 €220 €
Eigenanteil120 €20 €0 €
 Jetzt berechnenJetzt berechnenAngebot anfordern

Kostenerstattung bei Zahnersatz

Wenn ein Kariesloch so groß geworden ist, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, kann der Zahn mit einer Zahnkrone gerettet werden.

  • Eine Krone schützt den Zahn vor weiterer Zerstörung und stellt die volle Kaufunktion wieder her.
  • Auch bei Kindern kann ein Zahnersatz notwendig sein, denn beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann ein Zahn beschädigt werden oder verloren gehen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Erwachsenen nur eine Standardversorgung – den so genannten Festzuschuss.

 

Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie unbesorgt den besten Zahnersatz wählen.

 Zahnzusatz ProZahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
ZahnersatzKrone
Milchzahn
320 €
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
3.950 €
Implantat mit vollverblendeter Keramikkrone
3.950 €
Leistung GKV160 €472 €472 €
Unsere Leistung160 €3.083 €3.478 €
Eigenanteil0 €395 €0 €
 Jetzt berechnenJetzt berechnenAngebot anfordern

Kostenerstattung bei hochwertigen Füllungen

Zahnärzte empfehlen hochwertige Kunststoff-Füllungen in Zahnfarbe oder Inlays statt Amalgam– oder einfachen Kunststoff-Füllungen. So bleiben die Zahnsubstanz und das natürliche Aussehen der Zähne erhalten.

Die GKV erstattet nur einen Teil der Kosten, je nach Größe des Defektes liegt die Leistung der GKV bei ca. 30 – 50 €.

Mit Ihrer privaten Zahnversicherung können Sie stets den besten Zahnersatz wählen.

 Zahnzusatz ProZahnzusatz Pro90Zahnzusatz Pro100
Hochwertige FüllungMehrschicht-Kunststofffüllung
240 €
Mehrschicht-Kunststofffüllung
240 €
Keramik-Inlay
660 €
Leistungen GKV42 €42 €40 €
Unsere Leistung198 €198 €620 €
Eigenanteil0 €0 €0 €
 Jetzt berechnenJetzt berechnenAngebot anfordern

Kostenerstattung bei Zahnspangen (Kieferorthopädie)

Die Einstufung einer Zahnfehlstellung erfolgt je nach Schwere in Kiefer-Indikations-Gruppen (KIG 1 – 5).

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei KIG 3 – 5. Private Mehrleistungen, z. B. spezielle unsichtbare Spangen, werden nicht von der GKV gezahlt.

Schließen Sie diese Lücke mit Ihrer Zahnzusatzversicherung und wählen Sie den besten Zahnschutz für Sie.

 Zahnzusatz Pro
Kosten für Regelver­sorgung Kieferortho­pädie in KIG 32.500 €
Mehrkosten Kiefer­orthopädie in KIG 32.000 €
Leistungen GKV2.500 €
Unsere Leistung1.500 €
Eigenanteil500 €
 Jetzt berechnen

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Zahnzusatzversicherung.

Unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist?

Melden Sie sich gerne bei mir. Ich berate Sie unverbindlich und objektiv.

Kundendienstbüro
Steffen Hausdörfer
03695 8505741

Zu meinen Kontaktoptionen und Öffnungszeiten 

Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Eine Zahnzusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, da sie höhere Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen bietet. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten jedoch einige Fragen geklärt werden. Zum Beispiel sollten die specifics Leistungen abgeklärt werden, wie hoch der monatliche Beitrag ist und ob es Warte- oder Karenzzeiten gibt. Auch ist es wichtig zu klären, ob es einen Selbstbehalt gibt und welche Ausschlüsse oder Wartezeiten vorliegen könnten. Die individuelle Situation sollte ebenfalls berücksichtigt werden, da einige Versicherungen auf bestimmte Altersgruppen oder Zahnprobleme spezialisiert sind. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote von unterschiedlichen Versicherungen im Auge zu behalten und diese miteinander zu vergleichen, um so die bestmögliche Zahnzusatzversicherung zu finden.

Wofür brauche ich eine Zahnzusatz­versicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung zu Ihrer regulären Krankenversicherung, die zusätzliche Leistungen für Zahnbehandlungen abdecken kann. Diese Versicherung kann dazu beitragen, die Kosten für teure zahnärztliche Behandlungen wie Zahnersatz, Invisalign, Implantate oder Wurzelbehandlungen zu decken.

Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders für Menschen wichtig, die regelmäßig zahnärztliche Behandlungen benötigen oder die bestimmte Risikofaktoren haben, wie zum Beispiel Raucher oder Personen, die anfällig für Zahnprobleme sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Zahnzusatzversicherung ihre eigenen Regeln und Einschränkungen hat und dass es wichtig ist, sich mit den Bedingungen Ihrer spezifischen Versicherung vertraut zu machen. Es ist auch wichtig, dass Sie sorgfältig abwägen, ob die monatlichen Beiträge einer Zahnzusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse und Ihren Finanzplan geeignet sind.

Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten, die für hochwertigen Zahnersatz wie Zahnkronen und Brücken oder Zahnbehandlungen entstehen.

Die Zahnzusatzversicherung rechnet sich häufig schon ab der Behandlung von ein oder zwei Zähnen.

Ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, da sie zum Beispiel Kosten für Zahnersatz, Füllungen und professionelle Zahnreinigung abdecken kann, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Allerdings sollte man vor Abschluss einer solchen Versicherung genau prüfen, welche Leistungen im individuellen Fall tatsächlich benötigt werden und wie hoch die Prämien sind. Es gibt auch Ausschlussfristen für bestimmte Behandlungen und manche Versicherungen übernehmen nur einen Teil der Kosten. Auch der Gesundheitszustand und Vorerkrankungen können eine Rolle bei der Prämienhöhe spielen. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich gut zu informieren, bevor man sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet.

In den meisten Fällen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist nur die Regelversorgung bei Zahnersatz, dass bedeutet sie übernimmt auch nur Standardleistungen.

Was darüber hinausgeht müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. So kann sich eine Zahnzusatzversicherung bereits bei nur einer Behandlung rechnen.

Selbst eine professionelle Zahnreinigung kann schon einen großen Teil der jährlichen Kosten für eine Zahnzusatzversicherung abdecken.

Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?

Die Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nicht für alle zahnmedizinischen Behandlungen. Es gibt bestimmte Ausschlusskriterien, die je nach Versicherungsvertrag variieren können. In der Regel werden keine Leistungen erbracht für:

– bereits bestehende Zahnprobleme vor Abschluss der Versicherung
– kosmetische Behandlungen, wie z.B. Zahnaufhellungen
– Kieferorthopädie bei Erwachsenen
– Prophylaktische Maßnahmen wie professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung
– Leistungen, die nicht von einem qualifizierten Zahnarzt durchgeführt werden

Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, welche Leistungen ausgeschlossen sind.

Es werden keine Leistungen erstattet, wenn die Behandlung bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht.

Auch rein kosmetische Behandlung (z. B. Bleaching) werden nicht bezahlt.

Zähne, die vor Vertragsschluss bereits fehlten, sind außerdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahme hierbei sind Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss.

Ist die Erstattung an das Bonusheft der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) geknüpft?

Nein, die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Bonusheft der GKV.

Sie erhalten die zugesicherte Erstattung z. B. in Höhe von 90% der Gesamtkosten (je nach Tarif), abzüglich des Teils, den die GKV in Form der Festzuschüsse übernimmt.

Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich und an die Tarifleistung gebunden. Es gibt keine Sanktionen bei Nicht-Vorlage des Heil- und Kostenplans aus den Zusatztarifen. 

Wir empfehlen aber, den Heil- und Kostenplan, der bei der GKV eingereicht wird, auch an uns zu schicken. Wir prüfen die voraussichtliche Höhe der Kostenübernahme und informieren Sie entsprechend.

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