Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Motorrad-Versicherung

Vollkasko-Teilkasko-Schutzbrief

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Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale im Tarif-Rechner:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter, geboren am 05.09.1982
  • Fahrer: Versicherungsnehmer (Führerschein 05.09. 2000); Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: in Osnabrück, PLZ: 49082
  • Fahrzeug: BMW R 1250 GS Adventure, R125; 0005/CTN, 100kW, 1254 ccm, 268kg (Erstzulassung 01.05.2023; Zulassung auf Halter 01.05.2023)
  • Jährliche Fahrleistung: 6.000 km; Nutzung: ausschließlich privat; Finanzierung: Barkauf; Abstellplatz: Einzelgarage
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  • Saisonkennzeichen: nein
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 15 Vollkasko: mit 500 € Selbstbeteiligung; Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Schutzbrief: eingeschlossen
  • Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift

Dieses Angebot ist gültig am 01.01.2024 – Quelle: NAFI 17.10.2023
Die Beiträge sind gerundet.

Sind alle Motorräder versichert?

  • Ihr Motorrad über 125 ccm.

Schwächer motorisierte Zweiräder und Quads können Sie wie folgt versichern:

 

  • Quads über 50 ccm versichern Sie über unsere Quad-Versicherung.
  • Leichtkrafträder und Roller (über 50 ccm bis 125 ccm) fallen unter die Leichtkraftrad-Versicherung.
  • Kleinkrafträder, z. B. Roller mit 50 ccm, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, können über unsere Mopedversicherung versichert werden.


Ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Motorrädern, Leichtkrafträdern und Rollern sowie zur Einstufung von Trikes und Quads finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Kraftrad.

Wie kann ich mein Motorrad versichern?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Unfallopfern entstehen. Dazu zählt auch ein etwaiger Sozius, den Sie auf Ihrem Motorrad mitgenommen haben.

Neben Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden sind auch Personenschäden abgesichert.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad

Viele genießen bei einer Motorrad-Fahrt das Gefühl grenzenloser Freiheit. Damit Sie dieses Gefühl voll auskosten können, sichern Sie sich mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung optimal ab.

  • Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio. € je geschädigte Person).
  • Wir berücksichtigen Ihre alten schadenfreien Jahre, wenn Sie nach einer längeren Pause wieder einsteigen.
  • Motorradfahrern bieten wir als Einsteiger unter bestimmten Voraussetzungen einen niedrigen Beitragssatz
  • Nach 20 schadenfreien Jahren beträgt der Beitragssatz für Motorräder in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur noch 20%.
  • Und Sie? Genießen Ihr Freiheitsgefühl auf 2 Rädern.

Was kostet die Kfz-Haftpflicht?

Die Kfz-Haftpflicht springt ein, wenn Sie mit Ihrem Motorrad das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigen und dafür haftbar gemacht werden.

In Deutschland ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei Zulassung eines Fahrzeugs notwendig.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland.

Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erleiden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs die anfallenden Kosten.

Wir empfehlen eine Kaskoversicherung für Ihr Mottorrad

Ein gefräßiger Marder, ein Sturm – schon ab Windstärke 7 – oder ein Kurzschluss: Für einige Schäden an Ihrem Motorrad können Sie nichts.

Darum bieten wir Ihnen unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu besonders günstigen Konditionen an.

  • Wir kommen im Kaskofall für Reparaturen an Ihrem Zweirad auf.
  • Wir ersetzen Ihnen im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert.
  • Wenn Ihr Neufahrzeug innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf einen Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erleidet, erstatten wir Ihnen den Neupreis.
  • Nach 20 schadenfreien Jahren beträgt der Beitragssatz für Motorräder in der Vollkaskoversicherung nur noch 20%.
  • Und Sie? Freuen sich auf die nächste Tour.

Was zahlen Teilkasko und Vollkasko?

Die Kaskoversicherung zahlt, wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug entsteht.

Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei

  • Diebstahl des Fahrzeugs,
  • Brand,
  • Überschwemmung,
  • Sturm oder
  • Kollisionen mit Tieren.

Glasbruch gehört ebenfalls zu den versicherten Risiken, kommt bei Motorrädern aber nur selten vor.

Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch bei Schäden durch Unfall unabhängig vom Verschulden und bei Vandalismus.

Auch Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist und Transportschäden werden übernommen. 

Beispiel:
Das vollkaskoversicherte eigene Motorrad wird auf einem Anhänger transportiert und kippt um oder fällt herunter. Die Versicherung leistet für die Schäden am Motorrad.

Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz

Ist meine Schutzkleidung mitversichert?

Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt.

Beispiel:
Der Fahrer rutscht mit seinem Motorrad aus der Kurve; das Motorrad hat einen Blechschaden und die Motorrad-Kleidung ist so aufgerissen, dass sie nicht mehr zu tragen ist. Die Vollkasko leistet für die Schäden an Fahrzeug und Motorrad-Kombi.

Die optimalen Ergänzungen für Ihre Motorrad-Versicherung

Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 6,00 € im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen, z. B.:

  • Wir bieten Ihnen schnelle Pannenhilfe.
  • Wir schicken einen Abschleppdienst oder Bergungsdienst.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport.
  • Und Sie? Kommen gut nach Hause.

Sie sind noch nicht bei uns versichert?

Schließen Sie den Schutzbrief direkt in der Motorradversicherung mit ein.

Sie sind bereits bei uns versichert?

Noch mehr Schutz in der Motorradversicherung: Unser Kfz-Schutzbrief.

Eine Reise mit dem Motorrad ist ein unvergessliches Erlebnis – ein möglicher Unfall steht da natürlich nicht auf dem Plan.

Damit Sie beruhigt und gut abgesichert Ihren Urlaub genießen können, bieten wir Ihnen für Ihr Motorrad unseren Ausland-Schadenschutz zu günstigen Konditionen.

Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns

Durch den Ausland-Schadenschutz sparen Sie sich die Auseinandersetzung mit dem ausländischen Versicherer.

Sie erhalten z. B. folgende Leistungen:

  • Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht, z. B. Sachschäden an Ihrem Motorrad, Ihrer Kleidung oder Ihrem Gepäck.
  • Wir versichern Sie in diesen Ländern: Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (inkl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
  • Und Sie? Erholen sich in Ihrem Urlaub.

Warum ist Unfallschutz wichtig? Wie ist der Fahrer bei einem Unfall versichert?

Wenn Sie bei einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden, zahlt unsere Private Unfallversicherung die vorher vereinbarte Summe an Sie aus. Diese Summe wird unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen erbracht.

Zusätzlich profitieren Sie nicht nur auf dem Motorrad. Die Private Unfallversicherung bietet eine 24-Stunden-Deckung und leistet bei allen Unfällen im beruflichen und privaten Bereich.

Wie wichtig ist Verkehrsrechtsschutz? Was deckt Verkehrsrechtsschutz ab?

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen unter anderem bei der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche gegenüber Unfallgegnern.

Zudem können Sie anwaltliche Hilfe ohne Kostenrisiko in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Fahrverbot durch eine Ordnungswidrigkeit, wie zu schnelles Fahren, droht.

Auch bei Streitigkeiten mit Verträgen rund um Ihr Fahrzeug schützt Sie die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung vor einem hohen Kostenrisiko.

Den Verkehrsrechtsschutz gibt es in zwei Varianten, einmal als reine Verkehrsrechtsschutzversicherung und einmal als Bestandteil des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.

> Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

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