Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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E-Scooter-Versicherung

Unsere E-Scooter-Versicherung, Ihr Schutz im urbanen Fahrspaß!

Starten Sie jetzt ab 22 €* im Jahr in die E-Scooter-Saison 2024/2025

  • Günstiger Preis – Versicherungs­schutz schon ab 22 €* im Jahr.
  • Faire Leistung – Sie können Ihren E-Scooter oder Ihren Selbstbalance-Roller auch gegen Diebstahl versichern.
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Was wir versichern

E-Scooter

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Um den E-Scooter zu versichern, braucht man die Datenbestätigung (ähnlich einem Fahrzeugschein).

Selbstbalance-Roller

Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Selbstbalance-Roller können Sie ebenfalls über die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung bei uns versichern – notwendig für die Versicherung sind die CoC-Papiere (Konformitätsbescheinigung).

Was wir nicht versichern

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Demnach dürfen diese Fahrzeuge auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Das elektrisch betriebene Skateboard kann eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h erreichen. Es wird durch Fernbedienung und Gewichtsverlagerung gesteuert. Diese sind nicht versicherbar.

Das Fahren mit dem selbstbalancierenden Einrad erfordert Übung und eine gute Balancefähigkeit. Man kann eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Es ist mit und ohne Haltestange sowie mit und ohne Sitz erhältlich. Diese sind nicht versicherbar.
Das selbstbalancierende E-Board wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h fahren. Diese sind nicht versicherbar.

Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?

Die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei uns für das Verkehrsjahr 2024/2025 schon ab 22 €* für E-Scooter und für Selbstbalance-Roller.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter der Fahrer (unter oder ab 23 Jahre), dem Versicherung-Umfang und dem Monat des Versicherungsbeginns.

Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres endet.

Wie und wo kann ich meinen E-Scooter versichern?

Um Ihren E-Scooter zu versichern, sollten Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft wenden, die spezielle Policen für Elektrofahrzeuge anbietet. Dazu gehören etwa Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherungen. Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie in jedem Fall mehrere Versicherer vergleichen, um das beste Angebot zu finden.

Generell gilt: In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Gefährt schneller als sechs km/h fahren kann. Bei einem Unfall kann die Versicherung die Kosten für Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen übernehmen. Eine Kaskoversicherung kann auch Schäden am eigenen E-Scooter abdecken, wenn dieser gestohlen wird oder durch Feuer oder Unwetter beschädigt wird.

Achten Sie darauf, dass Ihre E-Scooter-Versicherung alle erforderlichen Schäden abdeckt und die Prämie in Ihrem Budget liegt, damit Sie im Falle eines Unfalls nicht tief in die Tasche greifen müssen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten.

Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters bzw. Selbstbalance-Roller (Segways) angebracht werden.

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zusätzlich eine Teilkasko abschließen.

Die grundsätzliche Regelung und Zulassung für E-Scooter gilt seit dem 15. Juni 2019. In dieser Verordnung sind auch die Selbstbalance-Roller (Segways) enthalten.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten in Höhe von 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigter Person ab.
  • Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem E-Scooter bzw. Selbstbalance-Roller, z. B. durch Diebstahl, Raub oder Brand bei einem Selbstbehalt von 150 €. 

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

E-Scooter was ist das überhaupt?

E-Scooter ist eine Abkürzung für Elektrotretroller und bezieht sich auf eine Art von Scootern, die durch einen Elektromotor angetrieben werden. Diese Fahrzeuge haben in den letzten Jahren aufgrund ihrer bequemen und schnellen Fortbewegungsmöglichkeiten in vielen Städten an Popularität gewonnen und werden oft als alternative Transportmittel zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Autos genutzt. Die meisten E-Scooter-Modelle haben eine maximale Geschwindigkeit von etwa 25 km/h und können auf Fahrradwegen und Straßen genutzt werden. Sie sind einfach zu manövrieren, handlich und leicht zu parken. E-Scooter können über eine mobile App gemietet werden, die es Benutzern ermöglicht, den nächstgelegenen Scooter zu finden und zu entsperren. Sie bieten eine umweltfreundliche Möglichkeit, kurze Strecken zu zurückzulegen, und sind oft eine bevorzugte Wahl für Pendler und Touristen.

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt.

E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.

Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer Reichweite möglich.

Sie haben noch keinen E-Scooter? Wir haben ein paar Tipps zum E-Scooter kaufen

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Viele dieser E-Scooter besitzen jedoch keine Straßenerlaubnis und dürfen trotz der neuen Verordnung nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E-Scooters, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können.

Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es ist zwingend notwendig, dass der E-Scooter diese Voraussetzungen erfüllt, um versichert zu sein und damit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs.

Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen. Fehlt ein solches Typenschild, sollten Sie lieber nach einem anderen Modell suchen, wenn Sie den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten.

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