Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Kranken­versicherung für Beamte & Beamtenanwärter

Sicherheit im Dienst, Gesundheit im Fokus – Unsere Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter.

Kranken­versicherung für Beamte & Beamtenanwärter

Stark im öffentlichen Dienst: Ihre PKV für Beamte & Anwärter

Als Beamter erhalten Sie für sich und Ihre Angehörigen von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die aber lediglich einen Teil der entstehenden Krankheitskosten abdeckt.

Um zu 100 % abgesichert zu sein benötigen Beamte daher eine Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.

Unsere private Krankenversicherung (PKV) für Beamte, Beamtenanwärter und Beihilfeberechtigte ist die optimale Lösung.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Faire Konditionen – Günstige Krankenversicherung für Beamte.
  • Attraktive Beitragsrückerstattungen – Aktuell bis zu 4 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.*
  • Top-Schutz – Zu diesem Ergebnis kommt Focus Money in der Kategorie PKV-Beihilfetarife (Ausgabe 44/2022).
  • Gut beraten – Als größter deutscher Beamten-Versicherer wissen wir, was Sie benötigen.

Wie günstig Ihr Beitrag sein kann – Ihre PKV im Preis-Leistungsvergleich

Beispiel: Monatsbeitrag Private Krankenversicherung mit vergleichbaren Leistungen für einen 30-jährigen Bundesbeamten ohne Kinder, ohne Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.06.2023.

Tarife zum Beitragsvergleich:

  • Allianz: BHA51, BHK51, BHZ51, BHE1K
  • DKV: BeihilfeMED BK30, BeihilfeMED BKF20, BeihilfeMED BKH2 30, BeihilfeMED BKHF2 20, BeihilfeMED BKH1, BeihilfeMED Extra BEX
  • Debeka: B 20K, B 30, WL 20K, WL 30, BC
  • Signal Iduna: EXKLUSIV-B 20V, EXKLUSIV-B 30, EXKLUSIV-B-W 30, EXKLUSIV-B-W 20V, EXKLUSIV-B-E 50
  • HUK-COBURG: B 501, BE2

 

Datenstand: Mai 2023

So wenig kostet Sie Ihre PKV für Beamte und Beihilfe­berechtigte

Beamter
für nur 247,16 € im Monat

Beitragsbeispiel für einen 30-jährigen, ledigen Bundesbeamten ohne Kinder. (Versicherungsbeginn 01.06.2023, Datenstand: Mai 2023)

 

Beamter mit Familie
für nur 276,04 € im Monat

Beitragsbeispiel für einen 35-jährigen,) verheirateten Bundesbeamten mit 2 Kindern. (Versicherungsbeginn 01.06.2023, Datenstand: Mai 2023

Beamtenanwärter
für nur 47,28 € im Monat

Beitragsbeispiel für einen 25-jährigen, ledigen Beamtenanwärter des Bundes ohne Kinder. (Versicherungsbeginn 01.06.2023, Datenstand: Mai 2023)

Student
für nur 19,36 € im Monat

Beitragsbeispiel für eine 20-jährige Studentin mit Anspruch auf Bundesbeihilfe. (Versicherungsbeginn 01.06.2023, Datenstand: Mai 2023)

 
 

PKV-Leistungen für Beamte und Beamtenanwärter – optimal abgesichert

Beihilfe-Grundtarif

Unser Hauptschutz sichert Ihren Eigenanteil an den Krankheitskosten ab. Dabei richtet sich die Erstattungshöhe nach dem jeweils versicherten Prozentsatz.

  • Freie Arztwahl
  • Sehhilfen bis 600 € in zwei Kalenderjahren 
  • Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie
  • Zweibettzimmer
  • Heilpraktiker
  • Ambulante Psychotherapie 
  • Beitragsrückerstattung von bis zu 4 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit – bei Beamtenanwärtern bis zu 6 Monatsbeiträgen

+ Beihilfe-Ergänzungstarif

Deckt die Lücke in den Beihilfevorschriften der Bundesländer – für eine optimale Versorgung.

  • Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Auslandsrücktransport
  • Sehhilfen bis 300 € in zwei Kalenderjahren
  • Verbleibende Material- und Laborkosten bei Zahnersatz

+ Wahlleistungstarif

Sichert Ihnen Wahlleistungen im Krankenhaus – wenn diese in den Beihilfevorschriften fehlen.

  • Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld

Hinweis: Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung ohne Pflegepflichtversicherung.

 

Wie ist die Familie von Beamten versichert?

Angehörige

Beamte sichern auch ihre Angehörigen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ab. Der private Krankenversicherer übernimmt dabei die Kosten, die im Rahmen der Beihilfe nicht erstattet werden. 

Kinder von Beamten erhalten zum Beispiel 80 % aller Kosten vom Bund oder Land erstattet. Für die fehlenden 20 % schließen Sie eine private Krankenversicherung ab. 

Die Höhe der Erstattung wird an den Beihilfesatz gekoppelt und kann für jede versicherte Person in einem Vertrag individuell unterschiedlich ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Wahlleistungstarif und Beihilfeergänzungstarif?

Einzelne Beihilfevorschriften sehen keine Wahlleistungen im Krankenhaus, wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung vor.

Diese Lücken können Sie durch unseren Wahlleistungstarif schließen. 

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz darüber hinaus erweitern möchten, durch z. B. Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Auslandsrücktransport oder Erstattung für Sehhilfen und Heilpraktiker, sind Sie mit unserem Beihilfeergänzungstarif rundum abgesichert. 

Kinder während des Studiums

Kinder von Beamten, die ein Studium aufnehmen, können weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben, solange die Eltern auch Kindergeld beziehen.

Das ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach entfällt die Beihilfeleistung und ein Wechsel in die studentische private Krankenversicherung ist sinnvoll.

Studenten zahlen in der Regel deutlich geringere Beiträge als Personen, die sich normal privat krankenversichern.

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich, weil sie sich bei Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen.

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