Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Fahrerschutz­versicherung

Sicherheit auf jedem Kilometer

Bleiben Sie geschützt auf der Strasse mit unserer Fahrerschutzversicherung

  • Schutz aller Insassen – Als Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen können Sie sich auf uns verlassen. Auch Insassen sind geschützt.
  • Hohe Versicherungssumme – Bis zu 15 Millionen € je Schadenfall.
  • Kostengünstig – Bereits ab 19 € pro Jahr.
  • Rundum abgesichert – Unterstützung z. B. bei Verdienstausfall, Schmerzensgeld, behindertengerechten Umbaumaßnahmen und Hinterbliebenenrente.

Die Kfz-Haftpflicht optimal ergänzen mit unserer Fahrerschutzversicherung

Bleiben Sie geschützt auf der Straße mit unserer Fahrerschutzversicherung! Unfälle passieren, und wir sind hier, um Sie abzusichern. Unser umfassender Schutz bietet finanzielle Unterstützung für Verletzungen, Krankenhausaufenthalte und sogar den Todesfall. Egal, ob Sie allein fahren oder Ihre Familie mitnehmen, unsere Versicherung sorgt dafür, dass Sie mit mehr Sicherheit fahren. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Schutz zu sichern!

Mit Ihrem Fahrerschutz haben Sie die perfekte Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung.

Werden Sie in einen Unfall verwickelt und verletzt, sichern wir nicht nur Sie als Fahrer eines versicherten Pkws, Campingfahrzeugs oder Lieferwagen ab. Auch Freunde oder Familienangehörige sind in der Fahrerschutzversicherung mit eingeschlossen, wenn diese am Steuer sitzen und einen Unfall verursachen.

Dadurch, dass die eigenen Schäden an meiner Person weder über die Haftpflichtversicherung noch über die Kasko abgesichert sind, ist der Fahrerschutz enorm wichtig. Da sind alle Fahrer abgesichert, die das Fahrzeug fahren.

Tom Zapf, Abteilung Kraftfahrt Betrieb 

Leistungen der Fahrerschutzversicherung

  • Wir entschädigen Sie für konkret eingetretene Schäden. Erstattet werden z. B.
    • Schmerzensgeld – Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall wird je nach Schwere der Verletzungen ein Schmerzensgeld bezahlt.
    • Verdienstausfall – Dauerhaft oder für eine befristete Zeit, bis z. B. nach einer Heilbehandlung und Reha die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
    • Vorleistung – Wenn noch nicht geklärt ist, ob dem Fahrer Ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt der Fahrerschutz in Vorleistung.
    • Leistungen für sonstige Folgeschäden – Beispielsweise für einen Umbau zum behindertengerechten Haus und Auto oder Kosten für eine Haushaltshilfe.
    • Leistungen an Hinterbliebene – Im Todesfall kann das z. B. eine lebenslange Witwen- oder Waisenrente sein. 
  • Wir versichern Sie als Fahrer Ihres Pkws, Ihres Campingfahrzeugs oder Ihres Lieferwagens.
  • Wir decken bis zu 15 Millionen € je Schadenfall ab.
  • Werden von anderer Stelle entsprechende Leistungen erbracht (z. B. vom Unfallgegner, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse), werden diese von uns angerechnet.

Auch bei Unfällen ohne Gegner

Nicht immer ist bei einem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer involviert: So kann Ihnen in einem Waldstück plötzlich ein Wildschwein oder ein Reh vor das Auto laufen, oder Sie werden bei schneeglatter Fahrbahn aus der Kurve getragen.

Weder das Rotwild noch das Wetter lassen sich in diesem Fall haftbar machen. Die Folgen für Sie als Fahrer können dennoch beträchtlich sein.

Der Fahrerschutz greift bei allen Personenschäden, die dem Fahrer beim Gebrauch des Fahrzeugs durch einen Unfall entstehen und schließt die Lücke, wenn kein anderer dafür aufkommt.

Hier den Beitrag für Ihren Fahrerschutz berechnen

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