Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Auslandskranken­versicherung

Unsere Auslandskrankenversicherung,
Ihr verlässlicher Begleiter fernab der Heimat

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Auslandskranken­versicherung –Reisen Sie sorgenfrei mit bestmöglichem Schutz

  • Günstig – Sie zahlen als Einzelperson ab 14,80 € und als Familie ab 33,60 € im Jahr.
  • Keine Wartezeit – ohne Selbstbeteiligung – Mit Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung haben Sie sofortigen und weltweiten Versicherungsschutz – ohne Selbstbeteiligung.
  • Weltweit abgesichert – Für bis zu 56 Tage je Reise oder bei unserer Langzeit-Variante für Reisen bis maximal 365 Tage.
  • 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr – Wir sind im Krankheitsfall rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche für Sie da – telefonisch und online.
  • Unser Schutz ist ausgezeichnet – Stiftung Warentest zeichnet unsere Auslandskrankenversicherung mit der Note „Sehr gut (0,8)“ aus (Ausgabe 5/2022).

Gesundheit kennt keine Grenzen: Ihre Auslandskranken­versicherung

Mit Ihrer günstigen Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG genießen Sie entspannt und sorgenfrei Ihren Urlaub – und das für 14,80 € im Jahr! Ab 33,60 € können Sie die Auslandskrankenversicherung auf Ihre gesamte Familie ausweiten. Dazu gehören:

  • Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
  • Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Der günstige Reiseschutz gilt für die ersten 56 Tage jeder Auslandsreise – ganz gleich, wie oft Sie während eines Jahres vereisen. Egal, ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind. Sie möchten länger als 56 Tage verreisen und trotzdem vollen Versicherungsschutz genießen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Langzeitschutz. So erhalten Sie alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 365 Tage.
 Reisen bis 56 TageLangzeitreisen bis 365 Tage
Reisedauerbis zu 56 Tage je Reise57 bis maximal 365 Tage
Selbstbeteiligungkeinekeine
Vertragslaufzeit1 Jahrje nach gewählter Reisedauer
Geltungsbereichweltweitweltweit
Kündigungsfristzum Ende eines VersicherungsjahresVersicherung endet automatisch

Die TOP 5 Leistungen unserer HUK Auslandskranken­versicherung

Ambulante und stationäre Behandlung als Privatpatient

Kranken- und Krankenrücktransporte

Privatpatient im
Krankenhaus

Erstattung der Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Wann leistet die HUK Auslandskranken­versicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung leistet im Falle von Krankheit oder Unfall im Ausland. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte sowie den Rücktransport in die Heimat, falls dies notwendig ist. Auch Zahnbehandlungen können im Versicherungsumfang enthalten sein.

Eine Auslandskrankenversicherung ist insbesondere wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Fällen im Ausland nicht oder nur unzureichend leistet. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, bevor man ins Ausland reist.

Wichtig zu beachten ist, dass jede Versicherung unterschiedliche Leistungen, Bedingungen und Tarife hat. Deshalb sollten Reisende sich vor dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ausführlich über die Leistungen und Konditionen informieren.

  • Krankheit oder Unfall während der Reise
  • Kosten für die medizinische Behandlung einer Corona-Erkrankung
  • Behandlungskosten während einer Kurzzeitreisen oder Langzeitreise
  • Kosten für einen Dolmetscher
  • Kosten für Suche, Rettung und Bergung
  • Kosten für Betreuung und Rückreise von Kindern
  • Kosten für Bestattung
  • Akute psychische Betreuung nach traumatischen Ereignissen
  • Telefonkosten für Telefonate mit unserem 24-Stunden-Notruf-Service

Wann leistet die HUK Auslandskranken­versicherung nicht?

Eine Auslandskrankenversicherung leistet normalerweise nicht bei Krankheiten oder Verletzungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung vorlagen. Auch wenn die Erkrankung oder Verletzung aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum verursacht wurde, wird die Versicherung nicht leisten. Ebenso werden Kosten bei mutwilligen Verhaltensweisen oder aber bei grober Fahrlässigkeit nicht übernommen. Bei gefährlichen Sportarten müssen gegebenenfalls spezielle Versicherungen abgeschlossen werden, da die reguläre Auslandskrankenversicherung hier möglicherweise nicht greift. Schließlich übernimmt die Versicherung auch keine Kosten für bereits geplante medizinische Behandlungen oder Operationen, die bereits vor der Reise geplant waren und im Ausland durchgeführt werden sollen. Es ist daher ratsam, die Bedingungen der Auslandskrankenversicherung genau zu lesen und zu verstehen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.

  • Reisen in Deutschland sowie in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat
  • Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Auslandsreise waren
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Entzugs-, Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Kosmetische Behandlungen oder Operationen
  • Hotelkosten und sonstige Unterbringungskosten

Beitragsbeispiele zur Auslandskranken­versicherung

Single, 33 Jahre, Kurzurlaub
für nur 14,80 € im Jahr

Familie, 2 Kinder, Kurzurlaub
für nur 33,60 € im Jahr

Rentnerin, 67 Jahre, Kurzurlaub
für nur 24,40 € im Jahr

Single, 20 Jahre, Langzeitreise
für nur 189 € pro Reise

Besondere Konditionen

Als Kunde der BARMER genießen Sie den Auslandsreise-Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

Alle Leistungen der HUK Auslandskrankenversicherung auf einen Blick zum Download

Wichtige Tipps bei einem Notfall im Ausland

Bitte stimmen Sie in jedem Fall bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall und einem notwendigen Krankenrücktransport unbedingt die weitere Vorgehensweise mit uns ab.

Nur mit unserem 24h-Kontakt kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Hilfsmaßnahmen schnell und effektiv eingeleitet werden.

24h-Notfallkontakt

Unser 24h-Kontakt ist im Ausland
täglich rund um die Uhr für Sie da:

+49 69 66 555 44 *

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf! Auf Belegen vom Arzt muss stehen (wenn möglich auf Deutsch oder Englisch):
  • Name des Arztes
  • Ihr Vor- und Zuname
  • Ihr Geburtsdatum
  • Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
  • Art der Behandlung
  • Bezeichnung behandelter Zähne (bei Zahnbehandlungen)

Auf Rezepten muss vermerkt sein:

  • Name des Arzneimittels
  • Preis
  • Bestätigung der Zahlung

Bei sehr teurer Behandlung, medizinischem Rücktransport oder Krankenhausaufenthalt:

Sprechen Sie unbedingt vorab mit unserem 24h-Notfallkontakt. Denn beispielsweise muss der behandelnde Arzt im Ausland für den Rücktransport bescheinigen, dass dieser sinnvoll ist.

Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an:

HUK-COBURG Krankenversicherung AG
96447 Coburg 

Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.

Für sicheren Rundum-Schutz auf Reisen – die günstige Auslandskrankenversicherung der HUK-COBURG.

Fragen zur HUK Auslandskranken­versicherung

Warum brauche ich eine Auslandskranken­versicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie ins Ausland reisen. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls sind medizinische Behandlungen oft sehr teuer und können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland ab und schützt Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen.

Darüber hinaus beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung oft auch weitere Leistungen wie den Rücktransport in die Heimat oder den Besuch durch einen Arzt im Hotel. Durch eine Auslandskrankenversicherung sind Sie somit im Falle eines medizinischen Notfalls gut abgesichert und können sich auf die Genesung konzentrieren, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen.

Um während Auslandsreisen vollen Versicherungsschutz zu erhalten und nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, wird zusätzlich eine Auslandskrankversicherung benötigt.

Sowohl gesetzliche Krankenkassen, als auch private Krankenversicherungen erstatten oft nur einen Teil der anfallenden Kosten

Welche Regeln muss ich als gesetzlich Versicherter im Ausland beachten?

In ganz Europa besteht Versicherungsschutz durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV), allerdings ist der Leistungsumfang teilweise geringer als in Deutschland. So können erhebliche Kosten für Sie entstehen.

Im außereuropäisches Ausland besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch Ihre GKV und somit kein Leistungsanspruch.

In beiden Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.

Als gesetzlich Versicherter sollten Sie im Ausland einige wichtige Regeln beachten. Vor Reiseantritt sollten Sie sich über die Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung im Reiseland informieren. In manchen Ländern kann es ratsam sein, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Während des Aufenthalts im Ausland sollten Sie sich unbedingt an die Gesetze und Vorschriften des Landes halten. Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, sollten Sie zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. In einigen Ländern kann es nötig sein, vorher einen Termin zu vereinbaren, um behandelt zu werden.

Wichtig ist auch, dass Sie sorgfältig alle Rechnungen und Belege aufbewahren, um diese später bei Ihrer Krankenkasse einreichen zu können. In einigen Ländern müssen Sie die Kosten der medizinischen Behandlung zunächst selbst bezahlen und können sich diese später von Ihrer Krankenversicherung erstatten lassen.

Zusammenfassend sollten Sie vor Antritt Ihrer Reise die Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung im Ausland prüfen, alle Gesetze und Vorschriften beachten, im Krankheitsfall einen Arzt aufsuchen und alle Rechnungen aufbewahren.

Warum ist die Auslandskranken­versicherung auch für Privatversicherte sinnvoll?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für Privatversicherte genauso sinnvoll wie für gesetzlich Versicherte. Denn auch Privatversicherte müssen im Ausland für ihre Gesundheitskosten selbst aufkommen, wenn diese nicht von ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Eine solche Versicherung schützt vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte nach Hause. Eine ausreichende Auslandskrankenversicherung sollte also immer abgeschlossen werden, wenn man ins Ausland reist, egal ob für Urlaub oder Geschäftsreisen. Zudem bieten viele Auslandskrankenversicherungen auch eine 24-Stunden-Notfallhotline, die im Ernstfall wichtige Informationen und Unterstützung bieten kann.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.

Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate

Mit der Privaten Krankenversicherung der HUK-COBURG genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz!

Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die 2 Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person. 

Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:

  • Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
  • Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht.
  • Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
  • Mit der Auslandsreisekrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüber hinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
  • Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.

Wie lange bin ich versichert?

Bei einer Auslandskrankenversicherung hängt die Dauer der Versicherung von den vereinbarten Bedingungen ab. In der Regel gilt der Versicherungsschutz für die Dauer des Auslandsaufenthalts. Allerdings gibt es auch kurzfristige Auslandskrankenversicherungen, die nur für einen begrenzten Zeitraum, z.B. für ein Urlaubswochenende, abgeschlossen werden können. Langfristige Auslandskrankenversicherungen können auch für längere Aufenthalte, z.B. für ein Auslandssemester oder ein Arbeitsjahr im Ausland, abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Zeitraum der Versicherung an die Dauer des Auslandsaufenthalts gebunden. Es ist wichtig, vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung genau zu prüfen, welche Leistungen abgedeckt sind und ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

Ihre Auslandskrankenversicherung gilt bis zu 56 Tage je Reise.

Wenn Sie in dieser Zeit in ein Krankenhaus eingeliefert werden und dort ein längerer Aufenthalt nötig ist, bleibt der Versicherungsschutz natürlich bestehen. Solange Sie vor Ort behandelt oder bis Sie nach Hause transportiert werden.

Praktisch für Sie: Der Vertrag für die Auslandkrankenversicherung gilt für 12 Monate. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert er sich automatisch von Jahr zu Jahr. Ein Punkt weniger, an den Sie vor Ihrem Urlaub denken müssen.

Welche Versicherungen im Ausland weiterhin wichtig sind

Autoversicherung

Wir versichern nicht nur Sie oder Ihre Familie im Ausland. Auch in unserer Autoversicherung bieten wir für Ihr Fahrzeug den passenden Schutz auf Reisen im Ausland an – inklusive Mallorca-Police.

Unfall­versicherung

Sport treiben, im Garten werkeln, eine Urlaubsreise: In der Freizeit passieren die meisten Unfälle. Setzen Sie auf den umfangreichen Schutz unserer Unfallversicherung. 

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