Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Die richtige Versicherung für Ihr E-Bike Pedelec oder S-Pedelec

Fahrräder mit Elektromotor erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Immer mehr entdecken die Freude am Radeln mit elektrischer Unterstützung.

So können sich auch Untrainierte eine Radtour vornehmen, ohne Angst haben zu müssen, dass ihnen unterwegs die Puste ausgeht, vor allem wenn es auch mal bergauf geht. Möglich machen das Fahrräder mit eingebautem Elektroantrieb, kurz Pedelecs genannt.

Doch mit den steigenden Verkaufszahlen nehmen leider auch die Unfälle mit den sogenannten E-Bikes und Pedelecs zu. Sicherheitsexperten warnen: Besonders ältere Menschen, derzeit noch die überwiegenden Nutzer solcher elektromotorisierten Räder, sollen mit deren Beschleunigung und Geschwindigkeit oft nicht zurechtkommen. 

Wir klären, wie man sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen kann, und wer welche Versicherung abschließen kann oder sogar muss.

Kategorien der E-Zweiräder: Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes?

Hinter der Bezeichnung Elektrofahrrad – umgangssprachlich meist als E-Bike bezeichnet – verbergen sich unterschiedliche Typen, wobei der Begriff „E-Bike“ meist synonym für alle Arten von motorisierten Fahrrädern verwendet wird. Dabei gibt es kleine, aber feine Unterschiede:

Pedelecs: ein Pedelec ist ein elektrisches Fahrrad, bei dem der Fahrer beim Treten von einem elektrischen Motor unterstützt wird. Der Begriff “Pedelec” steht für “Pedal Electric Cycle”. Das Pedalieren ist notwendig, damit sich das Fahrrad fortbewegt, aber der Motor sorgt für eine zusätzliche Kraftunterstützung. Pedelecs sind eine beliebte Wahl für Pendler und Freizeitradfahrer, die längere Strecken fahren möchten, ohne sich zu sehr zu verausgaben.

S-Pedelecs: ein S-Pedelec, auch bekannt als schnelles Pedelec oder Pedelec Class 3, ist ein elektrisches Fahrrad, das bis zu einer Geschwindigkeit
von 45 km/h mit einem elektrischen Motor unterstützt wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs, bei denen die Motorunterstützung bei 25 km/h endet, sind S-Pedelecs leistungsstärker und erfordern eine Zulassung als Kleinkraftrad. Dies bedeutet, dass der Bediener einen Führerschein benötigt, das Fahrrad versichert sein muss und bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. S-Pedelecs werden oft von Pendlern eingesetzt, die längere
Strecken zurücklegen müssen, aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchten und das Fahrrad als schnelle und effiziente Alternative zum Auto
betrachten.
.

E-Bikes: ein E-Bike ist ein Fahrrad, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist und dadurch den Radfahrer beim Treten unterstützt. Die Unterstützung kann dabei unterschiedlich stark sein und hängt von der Leistung und der Einstellung des Motors ab. Ein E-Bike kann damit einfacher und schneller gefahren werden als ein herkömmliches Fahrrad, ohne dass der Fahrer so stark in die Pedale treten muss.

Pedelec

Am meisten verbreitet sind die sogenannten Pedelecs (Pedal Electric Cycle). Sie kommen auf einen Verkaufsanteil von rund 95% unter allen elektrischen Fahrrädern. Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor mit maximal 250 Watt den Radler bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Wer ein Pedelec fährt, kann selbst entscheiden, wie viel Unterstützung beim Radfahren erwünscht wird. Auch herkömmliches Fahrradfahren ist mit dem ausgeschalteten Motor möglich. Es wird bei Pedelecs unterschieden zwischen:

  • Pedelec ohne Anfahr-/Schiebehilfe: Der Motor erleichtert das Treten nur beim Muskeleinsatz, bis zu 25 km/h
  • Pedelec mit Anfahr-/Schiebehilfe: Das Zweirad fährt bis zu 6 km/h auch ohne Treten, bis zu 25 km/h erleichtert der Motor das Mittreten

Für Pedelecs schreibt der Gesetzgeber weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen vor. Sie brauchen keine gesonderte Pedelec-Versicherung und es ist auch kein Führerschein erforderlich. Der Besitzer darf auch einen Radweg benutzen, weil die Pedelecs von Rechtswegen zu den Fahrrädern zählen. 

Wir versichern Pedelecs im Rahmen unserer Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Pedelec anderen zufügen. Sprich: Aus Unfällen mit Pedelecs resultierende Schäden bei Dritten sind beitragsfrei miteingeschlossen. Das Rad selbst hingegen ist nicht versichert. Sie erhalten keinen Schadenersatz von der Haftpflicht, wenn Ihr Pedelec defekt ist. 

Zudem lässt sich unsere Hausratversicherung um ein Zusatzmodul – den Fahrraddiebstahl-Schutz – ergänzen, mit dem man alle Fahrräder, auch Elektrofahrräder, gegen einfachen Diebstahl während Radtouren versichern kann. Unser Fahrrad-Schutzbrief ist automatisch und beitragsfrei enthalten, wenn der Fahrraddiebstahl-Schutz vereinbart wurde. Der Schutzbrief hilft Ihnen z. B. im Falle einer Panne mit einem Notrufservice weiter.

Damit auch Sie selbst im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich für Fahrer eines Pedelecs unsere private Unfallversicherung.

S-Pedelec

Wer schneller vorankommen möchte, greift zum sogenannten S-Pedelec, das Elektrounterstützung bis 45 km/h verspricht. Lag die maximale Leistung des Motors früher pauschal bei 500 Watt, ist seit 2017 nur noch höchstens die vierfache Unterstützung der Fahrerleistung erlaubt.

Der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec liegt jedoch nicht nur in der Geschwindigkeit: S-Pedelecs fallen in die Kategorie der Kleinkrafträder. Sie sind nicht zulassungspflichtig und unterliegen nicht der Kfz-Steuerpflicht, aber sie sind versicherungspflichtig. Zudem ist eine Betriebserlaubnis nötig, mit der garantiert wird, dass die verwendeten Bauteile den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen genügen.

Für ihre Benutzung sind ein Führerschein der Klasse AM, ein Helm und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Wer einen Klasse B-Führerschein fürs Auto besitzt, kann einfach auf ein S-Pedelec umsatteln, denn die Klasse AM ist hierbei mit abgedeckt. Das heißt natürlich auch, dass bei einem Unfall die Kfz-Versicherung zuständig ist. Sie benötigen also eine entsprechende Versicherung für Ihr S-Pedelec. Radwege dürfen nicht befahren werden.

Wir versichern Ihr S-Pedelec im Rahmen unserer E-Bike-Versicherung.

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