Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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HUK eVB-Nummer online & telefonisch sofort erhalten - In 2 Min. zum passenden Tarif

Besonders schnell geht es mit unserem Tarifrechner. Sie berechnen Ihren Wunschtarif für Ihre neue HUK-COBURG Kfz-Versicherung und mit nur wenigen Klicks senden wir Ihnen die gewünschte eVB-Nummer mit der Bestätigung des Kfz-Versicherungsantrags per E-Mail zu.

Alternativ erhalten Sie die eVB auch telefonisch unter 03695 8505741.

Das Wichtigste zusammengefasst

eVB ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung. Mit der eVB-Nummer weist du nach, dass du für dein Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.

Die eVB-Nummer brauchst du, um dein Auto bei der Zulassungsstelle (wieder) anzumelden oder wenn der Halter des Autos wechselt.

Die eVB-Nummer für deine Kfz-Versicherung kannst du hier kostenlos bei uns beantragen. Wir senden dir die eVB-Nummer dann per E-Mail oder SMS zu.

eVB Nummer was ist das?

Eine EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine Nummer, die von der HUK Kfz-Versicherung vergeben wird und als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient.

Die EVB-Nummer ist eine 7- bis 11-stellige Nummer, die dem Fahrzeughalter von der HUK Kfz-Versicherung mitgeteilt wird. Diese Nummer muss bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle nachgewiesen werden.

Welche Daten brauche ich um eine HUK eVB-Nummer zu beantragen?

Um eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der HUK-Coburg zu erhalten, benötigen Sie in der Regel folgende Informationen:

– Fahrzeugdaten wie z.B. Hersteller, Typ, Modell, und Erstzulassung
– Ihre persönlichen Daten wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum und Führerscheindatum
– Ihre gewünschte Versicherungsart, z.B. Haftpflicht oder auch eine Vollkaskoversicherung
– Ihre Schadenfreiheitsklasse, sofern vorhanden

Diese Daten werden bei einer Versicherungsanfrage von uns abgefragt. 

Bin ich versichert wenn ich die HUK eVB Nummer erhalten habe?

Nein, eine eVB allein bedeutet nicht, dass Sie versichert sind. Sie benötigen zusätzlich eine Versicherungspolice der HUK-COBURG mit Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die eVB dient lediglich als Nachweis, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine gültige HUK-Kfz-Versicherung abgeschlossen haben und ist für die Zulassung und Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erforderlich.

Ist eine Doppelkarte noch erforderlich?

Nein, 2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt, die Doppelkarte bzw. Deckungskarte gibt es nicht mehr.

Der Begriff Doppelkarte stammt aus der Zeit vor 2003, als der Versicherungsnachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde.

  • Während die Zulassungsstellen früher keinerlei Kopien akzeptierten und immer die originale Deckungskarte verlangt haben, ist heute kein Papier mehr notwendig.
  • Der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung ist vollkommen ausreichend.
  • Auch das kurzfristige Ausstellen der Bestätigung ist mit dem neuen System der eVB unproblematisch, die Daten werden fast ohne Zeitverzögerung zentral hinterlegt.
  • Wenige Sekunden nach dem Ausstellen der Karte kann die Zulassungsbehörde auf die Daten zugreifen.

Früher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese musste zwingend im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Die eVB bringt somit eine wesentliche Erleichterung.

Welche Fahrzeuge benötigen eine eVB-Nummer für die Zulassung?

Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. bei Anmeldungen von:

  • PKW
  • Motorrädern
  • Anhängern
  • Wohnmobilen
  • Lieferwagen
  • LKWs

Eine Ausnahme gibt es bei Sportanhängern. Wenn diese allein für den Transport von Sportgeräten eingesetzt werden, sind diese zulassungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen, für das keine eVB-Nummer notwendig ist. Von dieser Befreiung betroffen sind in erster Linie Pferdeanhänger und Bootstrailer, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Sollen auch andere Gegenstände mit Sportanhängern transportiert werden, beispielsweise bei einem Umzug, ist eine normale Zulassung mit eVB-Nummer notwendig. Auch bei Anhängern, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, besteht teilweise keine Zulassungspflicht.

Wann brauche ich eine eVB Nummer von der HUK?

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) benötigen Sie, wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder Ihr bestehendes Fahrzeug ummelden möchten. Die EVB-Nummer dient als Nachweis, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Zulassungsstelle verlangt eine gültige EVB-Nummer, bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden können. Die EVB-Nummer ist in der Regel sieben- bis elfstellig und wird Ihnen von Ihrer Kfz-Versicherung zugeteilt. Diese Nummer wird von der Zulassungsstelle überprüft, und wenn alles in Ordnung ist, können Sie Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden.

Es ist sehr wichtig, dass Sie eine gültige EVB-Nummer haben, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, da Ihnen sonst die An- oder Ummeldung verweigert werden kann. Beachten Sie auch, dass die EVB-Nummer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist und Sie daher prüfen sollten, ob sie noch gültig ist oder ob Sie eine neue EVB-Nummer benötigen.

Muss ich bei einem Versicherungswechsel die eVB vorlegen?

Ja, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten, benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft. Sie müssen die neue EVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorlegen und sie als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen.

Wenn Sie beim Versicherungswechsel bestehende Rabatte oder Schadenfreiheitsklassen mitnehmen möchten, müssen Sie Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft Ihren aktuellen Versicherungsvertrag vorlegen. Sie können auch eine schriftliche Bestätigung von Ihrer aktuellen Versicherungsgesellschaft erhalten, die besagt, wie viele schadenfreie Jahre Sie haben und welchen Rabatt Sie erhalten.

Es ist wichtig, keinen Zeitraum ohne Kfz-Haftpflichtversicherung zu haben, da dies illegal ist und zu hohen Bußgeldern führen kann. Es ist daher ratsam, die Kfz-Versicherung mindestens zwei Wochen vor Ablauf des bestehenden Versicherungsvertrags zu wechseln, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung h

Wo kann ich eine HUK eVB-Nummer beantragen?

Sie erhalten Ihre elektronische Versicherungsbestätigung über

  • unseren Tarifrechner,
  • unsere Servicehotline 03695 8505741
  • oder bei Ihrem Ansprechpartner


Die Übermittlung an Sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB im Original versandt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch die telefonische Nennung der eVB oder der Versand per E-Mail reichen aus.

Gibt es spezielle eVB-Nummern?

Nein, es gibt keine speziellen EVB-Nummern. Die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) ist lediglich eine 7- bis 11-stellige Nummer, die von Ihrer Kfz-Versicherung ausgegeben wird, um nachzuweisen, dass das versicherte Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hat.

Jede Versicherungsgesellschaft verwendet eine andere EVB-Nummernfolge, um Verwechslungen zu vermeiden. Die EVB-Nummer besteht normalerweise aus Buchstaben und Zahlen und wird häufig zusammen mit den Fahrzeugdaten und dem Namen des Versicherungsnehmers auf der Versicherungspolice aufgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die EVB-Nummer nur für eine begrenzte Zeit gültig ist und in der Regel innerhalb der nächsten sieben Tage bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Wenn die EVB-Nummer abläuft, muss eine neue EVB-Nummer von der Versicherungsgesellschaft ausgegeben werden, um den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung zu erbringen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung kann mit verschiedenen Merkmalen ausgestattet werden.

Mit einer HUK eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde die sogenannten 5-Tages-Kennzeichen, die für Überführungs- und Probefahrten eingesetzt werden. Eine Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU).

Möchten Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Saisonzeitraum anmelden, ist ebenfalls eine spezielle eVB notwendig. Für ein Saisonkennzeichen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die „normale“ Zulassung, beispielsweise bezüglich der Hauptuntersuchung.

Für gewerbliche Kunden gibt es zusätzlich Versicherungsbestätigungen für dauerhafte rote Sonderkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Diese bietet die HUK-COBURG nicht an. Auch rote 07er-Kennzeichen für Oldtimersammlungen bieten wir nicht an.

Kann es auf der Zulassungsstelle Probleme mit der eVB-Nummer geben?

Ja, es kann auf der Zulassungsstelle Probleme mit der eVB-Nummer geben, besonders wenn sie ungültig ist oder der zugehörige Versicherungsvertrag nicht mehr gültig ist. In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Kfz-Zulassung kommen, da die eVB-Nummer eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung ist. Mögliche Gründe für eine ungültige eVB-Nummer können Fehler bei der Übermittlung, falsche Informationen oder eine Stornierung des Versicherungsvertrags sein.

In diesem Fall sollte man sich direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden, um das Problem zu klären und eine gültige eVB-Nummer zu erhalten. Es ist auch ratsam, vorab zu prüfen, ob alle benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung vorliegen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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