Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

Suche
Suche

Suche

Kontakt

Anmelden

Drohnen­versicherung

Mit unserer Drohnen­versicherung immer sicher in der Luft!

Drohnenversicherung bei der HUK Coburg: Alles, was Sie wissen müssen

Die Drohnenversicherung ist ein wichtiges Thema für alle Drohnenpiloten, sei es für den privaten Gebrauch oder gewerbliche Zwecke. In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Drohnenversicherung bei der HUK Coburg.

Warum ist eine Drohnenversicherung notwendig?

Für Drohnenbesitzer ist eine Drohnen-Versicherung in vielen Fällen notwendig. Bei einem Unfall kann eine Drohne erheblichen Schaden verursachen, sei es an Gebäuden, Autos oder Personen. Ohne eine Versicherung kann der Besitzer in der Haftung stehen und für den Schaden aufkommen müssen. Viele Länder verlangen mittlerweile eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Drohnen. Auch wer die Drohne nur privat nutzt, sollte eine entsprechende Versicherung abschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Eine Versicherung kann jedoch auch überflüssig sein, wenn die Drohne ausschließlich in geschlossenen Räumen oder Werkshallen eingesetzt wird, ohne begrenzte Flugzone oder in unmittelbarer Nähe von Menschen und Gegenständen. In jedem Fall sollte vor dem Kauf einer Drohne überprüft werden, ob eine rechtliche Absicherung notwendig ist.

Noch vor einigen Jahren wurden Drohnen ausschließlich im militärischen Kontext eingesetzt. Unbemannte Flugobjekte waren extrem teuer und Spezialisten vorbehalten. Das ist nun nicht mehr so.

Preisgünstige QuadrokopterHexakopter oder andere Multikopter – benannt nach der Anzahl ihrer Propeller – sind weitverbreitet und kosten in den einfachsten Varianten weniger als 50 €.

Diese ferngesteuerten Fluggeräte sind meist leicht zu steuern und bieten durch die Möglichkeit Fotos oder Videoaufnahmen aus der Luft zu machen einen besonderen Reiz. 

Gleichzeitig verbessert sich die Technik immer weiter und auch kleine Modelle erreichen Flughöhen von mehr als 100 Metern und Reichweiten von 2 bis 3 Kilometern.

Ob und wie sie Ihre Drohne versichern müssen, erfahren Sie hier in unseren Ratgeber.

Muss ich meine Drohne versichern?

Der deutsche Gesetzgeber schreibt eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, unabhängig von Größe, Gewicht und Verwendungszweck. Bevor Sie Ihre Drohne zum ersten Mal in die Lüfte steigen lassen, muss sie bereits haftpflichtversichert sein. Die gute Nachricht: In Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung der HUK Coburg sind die meisten Drohnenmodelle bereits mitversichert

In Deutschland müssen Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, ab dem 1. Oktober 2017 bei der zuständigen Luftfahrtbehörde registriert werden. Eine Versicherungspflicht besteht laut Gesetz für Drohnen, die bestimmte Kriterien erfüllen, darunter Gewicht, Höchstgeschwindigkeit und maximale Flughöhe. Diese Kriterien sind unter anderem abhängig von der Art und Verwendungszweck der Drohne. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist empfehlenswert, da im Schadensfall hohe Kosten auf den Drohnenpiloten zukommen können. Es gibt spezielle Drohnenversicherungen, die je nach individuellem Bedarf abgeschlossen werden können. Auch Überprüfungen und Tests der Drohne durch professionelle Anbieter können helfen, das Risiko eines Schadensfalls zu minimieren.

Der deutsche Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal ob diese gewerblich oder privat genutzt werden, unabhängig von Größe und Gewicht.

Noch vor dem ersten Probeflug muss die neue Drohne also bereits haftpflichtversichert sein.

Die gute Nachricht vorneweg: In Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind die meisten Modell mitversichert.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?

In Deutschland müssen Drohnenpiloten eine Haftpflichtversicherung für ihre Fluggeräte abschließen, entsprechend den Vorgaben der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Drohnenverordnung. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 750.000 Euro für Personenschäden, mindestens 50.000 Euro für Sachschäden und mindestens 250.000 Euro für Vermögensschäden aufweisen. Zudem muss die Versicherung in der gesamten EU gültig sein und den Betrieb der Drohne abdecken, einschließlich der Landung und des Starts. Für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, muss zudem eine Kennzeichnungspflicht beachtet werden. Diese Kennzeichnung muss an einer Stelle angebracht werden, an der sie von außen gut sichtbar ist und den Namen und die Adresse des Eigentümers der Drohne enthält. Es ist wichtig, dass Drohnenpiloten sich an alle gesetzlichen Vorschriften halten, um Schäden zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die neu geschaffene Drohnenverordnung der EU hat einheitliche Regelungen für den Betrieb von unbemannten Flugobjekten geschaffen. Dabei werden Drohnen vom Hersteller mittels definierter Kriterien in Risikoklassen (C0 bis C4) eingeteilt. Durch die Risikoklasse bestimmt sich, in welcher Betriebskategorie der Multikopter geflogen werden darf. In der neuen Drohnenverordnung werden 3 Betriebskategorien unterschieden.

„Offen“:

  • Gewicht bis 25 Kilogramm
  • Direkte und ständige Sichtverbindung. Sichtweite bis max. 120 m Flughöhe (bislang 100 m)
  • Kein Transport gefährlicher Güter oder Abwurf von Gegenständen
  • Mindestalter des Piloten: 16 Jahre

„Speziell“:

  • Sobald ein Punkt aus der Kategorie „offen“ nicht erfüllt wird, z. B. Startgewicht über 25 Kilogramm oder Betrieb außerhalb der Sichtweite.

„Zulassungspflichtig“:

  • Für das Transport- und Spezialwesen gedacht, z. B. Betrieb von großen und schweren Drohnen, die zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.

Darüber hinaus gibt es Verhaltensregeln (Unterkategorien A1 – A3) für die Drohnenklasse „Offen“, z. B.:

Drohnenhaftpflicht in der Privathaftpflichtversicherung

Drohnenhaftpflicht in der Privathaftpflichtversicherung
Halter und Führer von Drohnen können seit April 2019 die Nutzung von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung der HUK Coburg absichern. Diese Versicherung bietet Schutz für Schäden, die durch Ihre Drohne verursacht werden.

>zur HUK Privathaftpflicht

Wo dürfen Drohnen nicht fliegen?

In Deutschland dürfen Drohnen nicht in vielen Gebieten fliegen, um die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Beispielsweise ist der Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern, Menschenansammlungen und der nächtliche Betrieb in Wohngebieten sowie in Naturschutzgebieten und Nationalparks nicht gestattet. Es ist auch verboten, Drohnen in der Nähe von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und öffentlichen Infrastrukturen wie Bahnhöfen und Autobahnen zu fliegen. Zudem muss der Betrieb von Drohnen immer unter Berücksichtigung der aktuellen Flugverbotszonen und entsprechender Genehmigungen erfolgen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Geldstrafen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Es gibt es gesetzliche Einschränkungen des Fluggebietes:

  • Drohnen dürfen z. B. nicht in und über sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten oder Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr eingesetzt werden.
  • Zudem dürfen sie nicht in der Nähe von Flughäfen und
  • grundsätzlich auch nicht in Flughöhen von mehr als 100 Metern fliegen.
  • Der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken ist ebenfalls verboten, wenn das Gerät mehr als 250 Gramm wiegt.
  • Dort ist der Einsatz außerdem verboten, wenn das unbemannte Flugobjekt optische oder akustische Signale aufnehmen oder übermitteln kann.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Ja, in Deutschland muss man Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm bei der zuständigen Stelle registrieren lassen und eine Plakette mit der persönlichen Identifikationsnummer auf der Drohne anbringen. Die Registrierung ist online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Einsatzgebiete und Modelle. Für den privaten Gebrauch müssen Drohnenpiloten zudem eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es ist wichtig, sich über die geltenden Vorschriften und Regeln zu informieren, bevor man eine Drohne fliegen lässt, um Sicherheit und Unfallprävention zu gewährleisten. Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.

In den beiden anderen Kategorien „speziell“ und „zulassungspflichtig“ muss sich der Halter ebenfalls selbst registrieren.

In der Kategorie „zulassungspflichtig“ ist zusätzlich die Registrierung der Drohne erforderlich.

Registrieren muss man sich online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Man erhält eine Registriernummer, die für alle betriebenen Drohnen gültig ist.

Die Registriernummer muss auf der Drohne an geeigneter Stelle angebracht werden oder, wenn möglich, elektronisch gespeichert werden. Es muss aber keine feuerfeste Plakette mehr sein.

Die Registrierung ist gebührenpflichtig.

Bietet jede Privat­haftpflicht­versicherung Schutz für Drohnen?

Nein, das ist nicht der Fall. Nicht alle Privathaftpflichtversicherungen bieten automatisch Schutz für Schäden, die durch die Nutzung von Drohnen verursacht werden. Einige Versicherungen können diesen Schutz als zusätzliche Option anbieten, während andere spezialisierte Drohnen-Versicherungen anbieten. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um sicherzustellen, dass Sie gegen Schäden, die durch Drohnen verursacht werden, abgesichert sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass in einigen Ländern spezielle Gesetze und Verordnungen für den Betrieb von Drohnen gelten können, und es ist wichtig, diese zu beachten, um Unfälle zu vermeiden und Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.

Drohnen sind ein recht neues Phänomen. Während es schon lange Modellflugzeuge gibt, sind Drohnen für Privatpersonen erst seit wenigen Jahren erhältlich.

Insbesondere Privathaftpflichtversicherungen mit älteren Bedingungswerken enthalten deshalb häufig keinen Versicherungsschutz für Drohnen.

Es lohnt sich also möglicherweise, eine neue HUK Private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein guter Grund auch mal Ihre Versicherung prüfen zu lassen und von Vergünstigen wie dem Kombi-Bonus zu profitieren.

Was kostet eine Drohnen­versicherung?

Am Markt orientieren sich die Preise für eine spezielle Drohnenversicherung am Einsatzzweck und an der gewünschten Versicherungssumme.

Rein privat genutzte Drohnen können ab ca. 65 € jährlich versichert werden, für gewerblich genutzte Drohnen können Sie mit mindestens 80 € pro Jahr rechnen. Bei speziellen Einsatzzwecken kann die Versicherung der Drohne auch noch teurer ausfallen. 

Wer zahlt, wenn mein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht?

Wenn Sie einen Freund fliegen lassen, haften Sie als Halter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Freund mit der Drohne verursacht. Dafür haben Sie in neueren Privathaftpflichtversicherungen Schutz.

Ansprüche direkt gegen Ihren Freund sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Dafür benötigt er eine eigene Versicherung.

Wie kann ich meine Drohne bei der HUK-COBURG versichern?

Halter und Führer der Drohne haben seit April 2019 die Möglichkeit, die Nutzung von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen im Rahmen unserer Privaten Haftpflichtversicherung abzusichern. Inbegriffen ist die Gefährdungs- und Verschuldenshaftung.

  • Drohnen bis 250g sind bereits im Grundschutz unseres Classic-Tarifs versichert. 
  • Versicherungsschutz für Drohnen mit einem Gewicht von max. 5 kg bietet unsere Privathaftpflichtversicherung PLUS gegen Zusatzbeitrag.

Unser Versicherungsschutz ist nach wie vor auf dem aktuellen Stand und gilt für Drohnen bis zum oben genannten Gewicht. Die Betriebskategorie spielt keine Rolle.   

Hinweis: Der Halter und auch jeder Steuerer des Luftfahrzeugs müssen die gesetzlichen Regeln beim Flug beachten.

Die passende Versicherung für Sie

Private Haft­pflicht­versicherung Die beschädigte Stereoanlage eines Freundes oder ein mit dem Fahrrad angefahrener Fußgänger: Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn wieder gut machen. Wir sichern Sie in solchen Fällen besonders günstig gegen finanzielle Folgen ab.

Unser Service für Sie

„Meine HUK“

Erledigen Sie alles online in Ihrem persönlichen Bereich.

Einloggen

Fragen

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns!

Kontaktformular

Rückrufservice

Sprechen Sie persönlich mit einem Berater

Jetzt Rückruf vereinbaren

Suche
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner