Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Kranken­voll­versicherung

Gesundheit ist unbezahlbar – Mit unserer Krankenvollversicherung schützen wir, was wirklich zählt.

Die perfekte private Krankenversicherung für Ihre Wünsche und Bedürfnisse.

Sie sind Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 66.600 € brutto pro Jahr oder selbstständig bzw. freiberuflich tätig? Dann können Sie sich mit einer privat krankenversichern!

Inhaltsverzeichnis

Wer braucht eine Kranken­versicherung?

  • In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht
  • Jede Person, die in Deutschland lebt, muss sich krankenversichern, entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Privatversicherung
  • Es gibt dabei verschiedene Personengruppen, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und sich deswegen auch privat in einer PKV versichern können.

Gesetzliche oder private Kranken­versicherung?

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie spielt das Einkommen eine wichtige Rolle. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Prozentsatz des Bruttoeinkommens. Jeder, der nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die private Krankenversicherung hingegen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und kann sowohl für Selbständige als auch für Angestellte eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Die monatlichen Beiträge richten sich hier nach dem Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Hier sollte genau gerechnet werden, um Vor- und Nachteile abzuwägen. Letztendlich sollte jeder für sich selbst eine Entscheidung treffen, ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung die bessere Option für ihn darstellt.

Nicht jeder darf zwischen einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung wählen:

  • Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig und dürfen nur in die PKV wechseln, wenn sie ein Einkommen erzielen, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze liegt in 2023 bei 5.550 € monatlich bzw. 66.600 € im Jahr.
  • Frei wählen dürfen zudem Selbstständige und Freiberufler, ohne dass besondere Einkommensgrenzen erfüllt werden müssen. Bei Aufnahme der Tätigkeit können sie entweder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder eine Privatversicherung bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen.

Gesetzliche Kranken­versicherung (GKV)

Der Beitragssatz der GKV ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung der Kosten und kann jederzeit durch den Staat angepasst werden.

Zudem zahlen Sie Beiträge abhängig von Ihrem Einkommen. Die Höhe der Beiträge ist nur durch die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Diese liegt in 2023 bei 4.987,50 € monatlich.

Der Höchstbetrag in der GKV liegt dann inklusive Pflegeversicherung für einen Versicherungsnehmer ohne Kinder bei 977,56 € monatlich für das Jahr 2023.

Die private Krankenversicherung erhebt in der Regel geringere Beiträge, sodass Sie neben besseren Leistungen auch noch einen Beitragsvorteil erzielen können.

Private Kranken­versicherung (PKV)

Die Leistungen der PKV sind individuell wählbar und lassen sich auf Ihre Absicherungswünsche anpassen. In der Regel sind die Tarife der privaten Krankenversicherer leistungsstärker.

Zudem können Sie sich sicher sein, dass Sie die vereinbarten Leistungen auch erhalten. In der gesetzlichen Krankenversicherung können jederzeit Änderungen durch die Politik durchgesetzt werden, die den Leistungsumfang verringern.

Die private Krankenversicherung bleibt auch im Alter bezahlbar. Private Krankenversicherer bilden sogenannte Altersrückstellungen, die den Beitrag im Rentenbezug spürbar senken.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, einen zusätzlichen Tarif für ergänzende Rückstellungen zu wählen. Dieser ist besonders interessant für Angestellte, weil sich der Arbeitgeber auch an den Kosten für diesen Tarif beteiligen muss.

Wann kann ich mich als Angestellter privat versichern?

Auch angestellte Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Sie dürfen sich privat versichern, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt in 2023 bei monatlich 5.550 €.
  • Die Versicherungspflichtgrenze darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Diese liegt in 2023 bei 4.987,50 € monatlich.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt nur fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge erhebt.

Bei einem Wechsel in die PKV profitieren sie von besseren Leistungen und in der Regel geringeren Beiträgen. Zudem beteiligt sich der Arbeitgeber wie bisher an den monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung.

Können sich Freiberufler und Selbstständige auch privat versichern?

JaFreiberufler und Selbstständige können sich ebenfalls privat versichern. Sie müssen für die PKV keine besonderen Einkommensgrenzen überschreiten.

Ab der Aufnahme der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit unterliegen sie nicht mehr der Versicherungspflicht und können den Versicherer frei wählen.

Ausnahmen gibt es nur für einige wenige Berufsgruppen, die trotz selbstständiger Tätigkeit weiterhin gesetzlich pflichtversichert sind. Zu diesen gehören zum Beispiel Künstler und Publizisten.

Ihre private Kranken­versicherung der HUK-COBURG

Ihre Vorteile im Überblick 

  • Auf Sie zugeschnitten – Individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung mit 3 leistungsstarken PKV-Tarifen.
  • Faire Konditionen – Günstige und stabile Beiträge.
  • Rückerstattung – Aktuell bis zu 2 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit*.
  • Unser Schutz ist ausgezeichnet – Focus Money verleiht uns zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairster privater Krankenversicherer“ – Note „sehr gut” (Ausgabe 4/2023).

*Auszahlung im Komfort- und SelectPro-Tarif auch dann, wenn Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung eingereicht werden.

Beitragsbeispiel zum Komfort-Tarif der PKV

Unser Beitragsbeispiel bezieht sich dabei auf einen 30-jährigen Arbeitnehmer. Der zu zahlende Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2023 bei 977,56 € inkl. Pflegepflichtversicherung (ohne Kinder) und Arbeitgeber-Zuschuss.

3 Tarife für Ihren individuellen Bedarf – passgenau krankenversichert

Mit Ihrer Krankenvollversicherung kommen Sie in den Genuss einer individuellen und bedarfsgerechten privaten Krankenversicherung.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen 3 leistungsstarken PKV-Tarifen:

  • Komfort-Tarif: Die leistungsstarke und komfortable Gesundheitsvorsorge nach Ihren Wünschen.
  • SelectPro-Tarif: Für alle, die Wert auf ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis legen.
  • E-Tarif: Der günstige Grundschutz für Neuselbstständige.

Ihre private Kranken­versicherung: Leistungen im Vergleich

 KomfortSelectProE
Arztbehandlung
  • zu 100%
  • zu 80%
  • zu 100% bei Erstbehandlung durch Allgemein-, Frauen-, Kinder-, Augen-, Not-, Bereitschaftsarzt oder Gesundheitsspartner2
  • zu 80%
  • zu 100% bei Erstbehandlung durch Allgemein-, Frauen-, Kinder-, Augen-, Not-, Bereitschaftsarzt oder Gesundheitspartner2
Arzneimittel
  • zu 100%
  • zu 80%
  • zu 100%, wenn Generika und Präparate unserer Gesundheitspartner2 bezogen werden
  • zu 100% ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 € pro Kalenderjahr (inkl. Heilmittel1)
  • zu 80%
  • zu 90%, wenn Generika und Präparate unserer Gesundheitspartner2 bezogen werden
  • zu 100% ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 € pro Kalenderjahr (inkl. Heilmittel1)
Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie)
  • zu 100%
  • zu 80%
  • zu 100% bei Gesundheitspartnern2
  • 100% ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 € pro Kalenderjahr (inkl. Arzneimittel1)
  • zu 80%
  • zu 100% ab einem Rechnungsbetrag von 2.500 € pro Kalenderjahr (inkl. Arzneimittel1)
Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Bandagen)
  • zu 100% für Hilfsmittel bis 1.200 €
  • zu 100% für Hilfsmittel über 1.200 € wenn Bezug über einen Gesundheitspartner2, sonst zu 90%
  • zu 80%
  • zu 100% für Hilfsmittel über 1.200 € wenn Bezug über einen Gesundheitspartner2
  • zu 80%
  • zu 90% für Hilfsmittel über 1.200 € wenn Bezug über einen Gesundheitspartner2
Heilpraktiker
  • zu 100%
  • zu 60%
  • zu 80% bei Gesundheitspartnern2

 

 KomfortSelectProE
Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus
  • Einbettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Mehrbettzimmer
  • Stationsarzt
  • Freie Krankenhauswahl
 KomfortSelectProE
Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus
  • Einbettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl
  • Mehrbettzimmer
  • Stationsarzt
  • Freie Krankenhauswahl

Zahnärztliche Behandlungen

 KomfortSelectProE
Zahnbehandlung
  • zu 100%
  • zu 100%
  • zu 100% 
Professionelle Zahnreinigung
  • 2 Mal pro Kalenderjahr
  • 1 Mal pro Kalenderjahr
  • 1 Mal pro Kalenderjahr
Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Inlays)
  • zu 80%
  • zu 90% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
  • zu 60%
  • zu 70% für Honorarkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartner2
  • zu 80% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
  • zu 60%
  • zu 70% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
Kieferorthopädische Behandlung
  • zu 80%
  • zu 90% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
  • Keine Altersbegrenzung
  • zu 80%
  • zu 90% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
  • Altersbegrenzung bis 21 Jahre
  • zu 80%
  • zu 90% für Material- und Laborkosten bei Nutzung eines Gesundheitspartners2
  • Altersbegrenzung bis 21 Jahre
Zahnstaffel für Zahnersatz und Inlays

Die Erstattungen für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie sind pro versicherte Person

  • im 1. Kalenderjahr auf 1.000 €,
  • in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 2.000 €,
  • in den ersten 3 Kalenderjahren auf insgesamt 3.000 € begrenzt.

Die Staffel entfällt bei Unfall.

  KomfortSelectProE
Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz europaweit, bis zu 2 Monaten weltweit (bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt)
  • Erstattung der landesüblichen Sätze, bei geplanten Behandlungen im Ausland ist die Erstattung auf deutsche Sätze begrenzt
Krankenrücktransport
  • Einschließlich Krankenrücktransport
 KomfortSelectProE
PKV für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler
  • 0 €
  • 300 €
  • 600 €
  • 1.500 €
  • 0 €
  • 300 €
  • 600 €
  • 1.500 €
  • 300 €
  • 1.500 €
PKV für Studenten
  • 0 €
  • 300 €
  • 600 € 
  • 0 €
  • 300 €
  • 600 € 
  • 300 €
 KomfortSelectProE
Höhe der Beitragsrückerstattung Aktuell bis zu 2 MonatsbeiträgenAktuell bis zu 2 MonatsbeiträgenAktuell bis zu 2 Monatsbeiträgen
Besonderheit Die Beitragsrückerstattung wird auch dann gewährt, wenn nur Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung eingereicht werden. Wird ein Selbstbehalt gewählt, werden diese dort angerechnet.

Wir empfehlen Ihnen, mit der Krankenversicherung auch die Pflegepflichtversicherung bei uns abzuschließen.

Häufig sind Krankheiten und Pflege im Leistungsfall nur schwer voneinander zu trennen. Haben Sie Ihre Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer, können Leistungen schneller und unkomplizierter erbracht werden.

Übrigens: Unsere Servicequote im Kalenderjahr 2018 beträgt 94%. (Bericht nach § 18 Abs. 3b SGB XI über die Einhaltung der Fristen zur Begutachtung)

Aus Tradition günstig – beste Verwaltungskostenquote im Markt

In ihrem Map-Report untersucht die Ratingagentur Franke und Bornberg jährlich die Verwaltungskostenquote der großen privaten Krankenversicherer. Wiederholt auf dem Spitzenplatz: die HUK-COBURG-Krankenversicherung. Mit 0,9%, sind wir erneut die einzige Gesellschaft, die unter der Ein-Prozent-Marke bleibt. 

Die Verwaltungskostenquote zeigt, wie sorgsam ein Versicherer mit den Beiträgen seiner Kunden umgeht. Je niedriger die Quote, desto weniger Kundengelder werden für die Verwaltung der Verträge benötigt. Wir sind aus Tradition günstig und wirtschaften so effizient wie nur möglich mit Ihrem Geld. Das bedeutet für Sie, niedrige Beiträge bei hohen Leistungen.

Verwaltungsaufwendungen brutto in Prozent der verdienten Bruttobeiträge im Schnitt der Jahre 2016 bis 2020; Quelle: Map Report 920

Übrigens: Zum Schutz vor Verdienstausfällen bei längeren Krankheiten empfiehlt sich als Krankenzusatzversicherung der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.

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Erledigen Sie alles online in Ihrem persönlichen Bereich.

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