Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Prozesskosten - welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung der HUK-COBURG.

Wer übernimmt die Kosten wenn Prozesskosten steigen?

Die Kosten für rechtliche Vertretung und Gerichtsverfahren nehmen aufgrund periodischer Gesetzesänderungen stetig zu. Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, welches am 01.01.2021 in Kraft trat, führte zu einer linearen Anstieg der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten um 10%. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist hierdurch deutlich kostenintensiver geworden.

Im schlimmsten Fall können die Kosten Menschen davon abschrecken, ihr Recht einzufordern. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Kosten eines Anwaltes

Anwälte bei der Honorarberechnung sind in der Regel an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden, aus dem sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ergeben. Subjektive Bewertungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind eindeutig als solche gekennzeichnet. Technische Begriffsabkürzungen sollten bei ihrer ersten Verwendung stets erklärt werden. Tippfehler, Grammatik- und Interpunktionsfehler sollten vermieden werden. Anwälte bei der Honorarberechnung sind in der Regel an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden, aus dem sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ergeben. Um detaillierte Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, den Anwalt zu konsultieren, der für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Es ist wichtig, klare, prägnante und notwendige Informationen in einfachen Sätzen bereitzustellen, um eine logische Struktur zu gewährleisten und kausale Zusammenhänge zwischen Aussagen herzustellen. Coutionierung sollten verwendet werden, um die Positionen zu klären. Die folgende Tabelle bietet einige Beispiele für die anfallenden Kosten bei der Beauftragung eines Anwalts im zivilrechtlichen Bereich. Es ist unerlässlich, eine formelle Sprache mit einem hohen Maß an Standardvocabular und einer konsistenten Verwendung von Fachtermini zu verwenden, während vermeiden die Verwendung von persönlichem Stil und die Verwendung von Voreingenommenheit in der Sprache. Es wird lediglich die jeweilige Grundgebühr angegeben (d. h. die volle Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,0). Die Grundgebühren ergeben nicht automatisch die Kosten für einen Rechtsstreit. Je nach Komplexität des Falls werden diese mit einem Faktor multipliziert oder mehrfach erhoben. Außerdem richten sich die Gebühren nach dem Streitwert. Die Mehrwertsteuer ist noch nicht berücksichtigt und muss bei den Anwaltsgebühren hinzugerechnet werden. Auf Gerichtsgebühren fällt keine Mehrwertsteuer an.

 Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4
Streitwert1.000 €5.000 €10.000 €25.000 €
Anwaltsgebühr88,00 €334,00 €614,00 €874,00 €
Gerichtsgebühr58,00 €161,00 €266,00 €411,00 €

Erstberatung beim Anwalt wie teuer ist so was?

Eine Erstberatung ist üblicherweise kostenpflichtig. Es existieren jedoch Anwälte, die Erstberatungen kostenlos anbieten. Diese Anwälte haben oft eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Thema und bieten ihre Beratung nur in diesem Bereich an. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt. Ein Anwalt darf maximal 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer verlangen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine feste Summe für die anfängliche Beratung mit dem Anwalt zu vereinbaren.

Wie teuer sind außergerichtliche Tätigkeiten?

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich sind abhängig von Streitwert, Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Zu Beginn wird eine Grundgebühr erhoben, die mit einem Faktor multipliziert wird. Wenn ein Anwalt in Vertretung seines Mandanten beispielsweise eine Forderung von 1000 € außergerichtlich geltend macht, beträgt die Grundgebühr 88,00 €. In durchschnittlichen Angelegenheiten ist die Gebühr mit dem Faktor 1,3 zu multiplizieren. So kann der Anwalt eine Gebühr von 114,40 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen in Rechnung stellen, insgesamt also 159,94 € brutto.

Prozesskostenhilfe“ und wer hat Anspruch darauf?

Prozesskosten- und Beratungshilfe ist eine Sozialleistung in Deutschland, die vor allem im Bereich des gerichtlichen Verfahrens in Anspruch genommen werden kann. Dabei wird darauf geachtet, ob die betreffende Person über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Gerichtskosten und anwaltlichen Gebühren zu tragen. Prozesskosten- und Beratungshilfe ist eine Sozialleistung in Deutschland, die vor allem im Bereich des gerichtlichen Verfahrens in Anspruch genommen werden kann. Während Beratungshilfe nur im außergerichtlichen Bereich zur Verfügung steht, können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Prozesskostenhilfe auf Verfahren vor ordentlichen Gerichten beschränken. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen die Antragsteller den Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen und dabei eine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse abgeben. Das Gericht prüft dann, ob eine Gewährung der Prozesskostenhilfe möglich ist.

Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?

Bewilligte Prozesskostenhilfe muss nicht zwangsläufig zurückgezahlt werden. Diese wird entweder mit oder ohne Ratenzahlungsvereinbarung gewährt. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums monatlich einen Teil der Gebühren an den Staat zurückzahlen. Die maximal zu zahlenden Gebühren entsprechen nicht zwangsläufig den tatsächlichen Verfahrenskosten, sondern können auch erheblich darunter liegen. Bei einer Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsvereinbarung entstehen für das gesamte Verfahren keine Gebühren. Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann jedoch eine erneute Prüfung Ihrer Vermögensverhältnisse erfolgen.

Wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten?

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, da es je nach Art des Rechtsstreits und dem Ergebnis unterschiedliche Möglichkeiten gibt. An dieser Stelle stellen wir Ihnen jedoch die grundsätzlichen Modelle vor, die Abweichungen zulassen.

Wenn das Gericht ein Urteil fällt, muss die unterlegene Partei sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, einschließlich der Kosten für Zeugen, Gutachter oder sonstige Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstanden sind, übernehmen.

Wenn die beiden Parteien eine Einigung erzielen und den Rechtsstreit auf diesem Wege beenden, können sie eine Vereinbarung über die Kostenfrage treffen. Es ist üblich, dass die eher unterlegene Partei die Hälfte der Kosten übernimmt oder eine Vereinbarung getroffen wird, nach der jede Seite ihre eigenen Kosten trägt.

Im Falle einer Anerkennung der Klageforderung durch die beklagte Partei und fehlender Rechtfertigung für die Klageerhebung, trägt der Kläger sämtliche Kosten, selbst wenn er den Prozess gewinnt.

Im Falle eines Rückzugs der Klage, tragen beide Parteien ihre Kosten selbst. Die beklagte Partei kann einen Antrag auf vollständige Kostenübernahme durch den Kläger stellen.

Eine Ausnahme hiervon ergibt sich im Arbeitsrecht. In der ersten Instanz tragen beide Seiten ihre Kosten unabhängig vom Ausgang der Verhandlung. Die Kostenübernahme der weiteren Instanzen erfolgt gemäß den regulären Regeln.

Darum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll

Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland nach wie vor zwei verschiedene Dinge. Viele Menschen scheuen vor der Erhebung einer Klage zurück, weil das finanzielle Risiko aufgrund der steigenden Gerichts- und Anwaltsgebühren zu hoch ist. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Risiko für Sie. Die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden normalerweise getragen.

Im Falle einer gerichtlichen Niederlage werden die versicherten Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehen, von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Darüber hinaus bietet die Rechtsschutzversicherung erweiterte Leistungen in vielen Bereichen an, die auch unabhängig von einem Rechtsschutzfall genutzt werden können. Durch eine telefonische Rechtsberatung, welche durch Ihren Rechtsschutzversicherer vermittelt wird, erhalten Sie kurzfristig Zugang zu einem Anwalt, der eine erste Einschätzung Ihres Falls vornehmen kann.

Hier finden Sie die passende Versicherung für Sie

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