Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Kfz-Zulassung

Kfz-Zulassung einfach erklärt
Entspannt das Auto anmelden:

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Entspannt Auto anmelden: Kfz-Zulassung einfach erklärt

Endlich – das lang ersehnte neue Auto ist da. Voller Besitzerstolz fiebern Sie der Jungfernfahrt entgegen. Der frisch eingetroffene Innenraumgeruch steigt Ihnen schon in die Nase. Jetzt müssen Sie nur noch die unvermeidliche Anmeldeprozedur hinter sich bringen: die Kfz-Zulassung!

Was brauche ich für die Kfz-Zulassung eines Neuwagens?

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie bereits von zu Hause aus einige Vorkehrungen treffen und Ihren Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle online buchen sowie den Zulassungsantrag aus dem Internet herunterladen und ausfüllen.

Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie dann folgende Unterlagen:

Personalausweis
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)
CoC-Papiere bei Importwagen (EG-Übereinstimmungsbescheinigung; liegt in der Regel dem Neuwagen bei oder kann beim Hersteller angefordert werden)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Achten Sie nicht nur auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, sondern auch auf deren Gültigkeit. Mit einem abgelaufenen Personalausweis können Sie kein Auto zulassen.

Alternativ können Sie die Fahrzeuganmeldung auch komplett in fremde Hände geben.

Oft bietet sich dafür das Autohaus an, ansonsten kann dies auch eine Privatperson oder ein gewerblicher Zulassungsdienst übernehmen. Dann aber unbedingt an die Vollmacht denken!

Vordrucke können Sie auf den Internetseiten vieler Kfz-Zulassungsstellen herunterladen.

Was benötige ich für eine Fahrzeug-Ummeldung?

Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens, den Sie gekauft haben, benötigen Sie folgende Dokumente:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)
HU-Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein
Bisherige Kennzeichen (falls das Gebrauchtfahrzeug noch zugelassen ist)
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Wenn Sie das Fahrzeug als Firmenwagen zulassen wollen, müssen Sie den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung mitbringen.

Ausführliche Informationen zur Kfz-Ummeldung finden Sie in unserem Ratgeber Auto ummelden.

Was muss man bei Gebrauchtwagen außerdem beachten?

Sie möchten einen Gebrauchtwagen zulassen, der bisher nicht in Ihrem Heimatkreis zugelassen war? Oder ein zwischenzeitlich außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zulassen?

Bei einem Halterwechsel (z.B. Autokauf) muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über. Der Käufer und neue Halter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
Da Sie als neuer Halter für die Ummeldung des Fahrzeugs die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung benötigen, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld nach einer geeigneten Kfz-Versicherung zu suchen.
Bei einem Umzug mit Wechsel des Zulassungsbezirks ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich. Der Versicherungsschutz erlischt dadurch nicht. Allerdings ändert sich nach einem Umzug ggf. die Regionalklasse und damit die Prämie entsprechend.
Bei der Ummeldung nach einem Erbfall sind Sie an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers gebunden. Sie müssen das Fahrzeug aber auf Ihren Namen umschreiben lassen.

In 5 Schritten zur Kfz-Zulassung

Sind Ihre Dokumente für Sie und Ihr Fahrzeug komplett, dann geht’s so weiter:

  1. Sie unterschreiben den Zulassungsantrag und bekommen ein Kennzeichen zugeteilt
    (sofern Sie kein Wunschkennzeichen reserviert haben).
  2. Sie bezahlen die Zulassungsgebühr (rund 26 €, die genauen Preise variieren).
  3. Sie lassen die Schilder gegen Vorlage der Quittung bei einem der umliegenden Dienstleister prägen
    (10-25 € je Schild, auch hier variieren die Preise erheblich).
  4. Sie gehen zum Ausgabeschalter und lassen sich die gesiegelten Kennzeichen aushändigen.
  5. Sie nehmen die Fahrzeugpapiere in Empfang.

Fertig!

Tipp: eVB-Nummer einfach online schicken lassen!

Über unseren Tarifrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihren individuellen Wunschtarif für Ihre Kfz-Versicherung.

Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bekommen Sie dann zeitnah per E-Mail zugesandt.

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