Wer kann sich privat Krankenversichern lassen?
Grundsätzlich können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze privat versichern lassen. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen und individuelle Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen.
In Deutschland haben grundsätzlich alle Personen die Möglichkeit, sich privat zu versichern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro) sowie Selbstständige und Freiberufler. Ferner können sich auch Beamte, Soldaten und Studenten privat versichern.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Einkommensgrenzen oder Altersbeschränkungen. Allerdings muss bei Aufnahme eines PKV-Vertrags ein Gesundheitscheck durchgeführt werden, um Risiken für den Versicherer abzuschätzen. Personen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter können dadurch höhere Beiträge zahlen oder sogar abgelehnt werden.
Es ist jedoch ratsam, sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung umfassend zu informieren und auch die Vor- und Nachteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen.