Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

03695 8505741

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Wer kann sich privat Krankenversichern lassen?

Grundsätzlich können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze privat versichern lassen. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen und individuelle Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen.

In Deutschland haben grundsätzlich alle Personen die Möglichkeit, sich privat zu versichern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro) sowie Selbstständige und Freiberufler. Ferner können sich auch Beamte, Soldaten und Studenten privat versichern.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Einkommensgrenzen oder Altersbeschränkungen. Allerdings muss bei Aufnahme eines PKV-Vertrags ein Gesundheitscheck durchgeführt werden, um Risiken für den Versicherer abzuschätzen. Personen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter können dadurch höhere Beiträge zahlen oder sogar abgelehnt werden.

Es ist jedoch ratsam, sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung umfassend zu informieren und auch die Vor- und Nachteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen.

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