Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Alles über PKV für Beamte, Selbstständige und Angestellte

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, steht es Ihnen frei, sich privat zu versichern. Sie stellen sich jetzt Fragen bezüglich des möglichen Wechsels? Wir gehen im Folgenden näher auf die grundlegenden Fragen ein und vergleichen GKV und PKV.

Das Gesundheitssystem in Deutschland steht auf zwei Säulen: Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Unterschiede zwischen den Systemen liegen vor allem in der Finanzierung und in der Annahmepolitik. Die GKV nimmt jeden Interessenten auf, niemand muss Gesundheitsfragen beantworten und die monatlichen Kosten richten sich nach dem Einkommen der Person. Kinder und verheiratete Partner ohne eigenes Einkommen sind im Rahmen der sogenannten Familienversicherung mitversichert, ohne dass ein zusätzlicher Beitrag anfällt.

Im Gegensatz dazu wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung individuell berechnet. Er basiert auf dem gewünschten Tarif sowie auf Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Deshalb müssen Sie zunächst auch Gesundheitsfragen beantworten, Ihr Einkommen ist hingegen irrelevant. Kinder und Ehepartner können je nach Tarif zu einem günstigen Beitrag mitversichert werden.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsschutz in der PKV vollumfänglich anpassbar. Sie wählen die Tarifbestandteile aus, die Sie benötigen. So haben Sie auch einen direkten Einfluss auf die Prämie, die Sie für Ihre Krankenversicherung zahlen müssen.

Wer kann sich privat versichern?

In Deutschland können sich Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige und Beamte privat versichern lassen. Dabei gibt es Unterschiede in den Voraussetzungen und Bedingungen. Arbeitnehmer müssen ein bestimmtes Einkommen erreichen, um sich privat versichern zu können. Diese Einkommensgrenze wird jährlich angepasst. Freiberufler und Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Für Beamte besteht die Möglichkeit der Beihilfe, die einen Teil der Kosten für eine private Krankenversicherung übernimmt. Auch Studenten können sich privat versichern, wenn sie nicht mehr familienversichert sind oder ein bestimmtes Einkommen verdienen. Insgesamt ist die private Krankenversicherung eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, die vor allem für Menschen mit hohem Einkommen und bestimmten Berufsgruppen geeignet ist.

Ist es eine Alternative, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?

Ja, für manche Personen kann es durchaus eine Alternative sein, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Dies ist vor allem relevant für Personen, die nicht mehr pflichtversichert sind, zum Beispiel weil sie selbstständig sind oder eine hohe Einkommensgrenze überschreiten. Für diese Personen gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern.

Ein Vorteil der freiwilligen GKV ist, dass die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden und somit möglicherweise günstiger sind als in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Auch die GKV-Leistungen sind umfassender und bieten einen besseren Schutz bei chronischen Erkrankungen oder schweren Krankheitsverläufen.

Allerdings sollten Interessenten sich vor einem Wechsel gut über die Vor- und Nachteile beider Systeme informieren und individuell abwägen, welche Krankenversicherung am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Als Beamter, gutverdienender Angestellter sowie Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Der durchschnittliche Maximalbetrag liegt in 2023 für die Krankenversicherung bei 807,98 €, zusätzlich werden 119,70 € bis 199,50 € für die Pflegepflichtversicherung fällig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch geteilt. Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, wurde 2019 die Mindestbemessungsgrenze reduziert. Dadurch sinkt der Mindestbeitrag.

Beamte dürfen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls freiwillig versichern. Die Beihilfeleistungen des Staates entfallen in diesem Fall aber komplett. Gesetzlich versicherte Beamte tragen den kompletten Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse allein. Eine Ausnahme gilt seit August 2018 in Hamburg. Hamburger Beamte, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden, bekommen die Hälfte der anfallenden Beiträge erstattet. Die Regelung gilt vorerst aber nur für neue Beamte. Es ist fraglich, ob andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden und damit eine bundeseinheitliche Regelung möglich wird.

Die private Krankenversicherung ist für angestellte Arbeitnehmer empfehlenswert, weil der Arbeitgeber weiterhin einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung übernehmen muss. Zudem gibt es spezielle Tarife, mit denen ein Teil der Beiträge für eine Beitragsreduzierung im Alter verwendet werden kann. Der Arbeitgeber muss sich auch an den Kosten für diese Tarife beteiligen, wenn die Höchstgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. So profitieren Angestellte doppelt: Sie sichern sich einen besseren Versicherungsschutz im Arbeitsleben und zahlen im Rentenalter geringere Beiträge.

Interessant ist die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige, wenn sie wegen diversen Vorerkrankungen keinen adäquaten Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung mehr bekommen können. In allen anderen Fällen lässt sich über eine private Krankenversicherung in der Regel ein besserer Versicherungsschutz zu günstigeren Beiträgen darstellen.

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Mit unserer privaten Krankenversicherung genießen Sie Vorzüge eines Privatpatienten. Unsere PKV bietet sich für Arbeitnehmer mit einem Mindesteinkommen von 66.600 € brutto, Selbstständigen und Freiberuflern an.

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